EWB AG – Hauptversammlung

EWB AG
Bonn
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit recht herzlich
zu der ordentlichen Hauptversammlung ein

am Donnerstag, den 4. Dezember 2014, 12:00 Uhr

in die Räume der
EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn
Tagesordnung
zur Hauptversammlung der EWB AG
am 4. Dezember 2014, 12.00 Uhr

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EWB AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der EWB AG liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de).

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Bilanzergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers für die nicht prüfungspflichtige EWB AG zu verzichten und dafür Herrn Udo Wenn, Steuerberater, Siegburg zu beauftragen, das Geschäftsergebnis auf der nächsten Hauptversammlung vorzutragen.

6. Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der EWB AG und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 Ziff. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind und sich spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung schriftlich bei folgender Adresse

EWB AG
Adenauerallee 134
53113 Bonn

angemeldet haben.

Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienbuch eingetragen sind, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen.
Gem. § 17 Ziff. 1 Satzung der EWB AG können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1. Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten;

2. juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl);

3. jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem Betrieb tätigen Angestellten;

4. jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Im Falle einer gewünschten Vertretung sind die Bevollmächtigten bis zum Anmeldeschlusstag anzumelden.

Die EWB AG bietet ihren Aktionären in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der EWB AG als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich übermittelt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Das Legitimationsverfahren beginnt um 11:30 Uhr am Tag der Hauptversammlung.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung sind – schriftlich oder per Mail – gemäß § 126 Abs. 1 AktG ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

EWB AG, Adenauerallee 134, 53113 Bonn
Tel: +49 (0)228 – 227 221 10
Fax +49 (0)228 – 227 221 19
Mail: info@ewb‐consulting.com

Unter dieser Adresse bis spätestens Donnerstag, den 20. November 2014, 24.00 Uhr, eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe von § 126 AktG berücksichtigt und unverzüglich auf der folgenden Internetseite www.ewb‐consulting.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der benannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anders adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge von Aktionären müssen nicht veröffentlicht werden.

Diese Einberufung ist fristgerecht an den elektronischen Bundesanzeiger im Oktober übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen

EWB AG

Der Vorstand

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