HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG – außerordentliche Hauptversammlung

HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG
Bad Alexandersbad
Bekanntmachung der außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, 17. Dezember 2014, um 14.00 Uhr im HelfRecht-Unternehmerzentrum in Bad Alexandersbad ein.

Der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Siegfried Stocker hat am 25.10.2014 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender und als Mitglied des Aufsichtsrates zum nächstmöglichen Zeitpunkt laut Satzung niedergelegt. Wir bedanken uns bei Herrn Siegfried Stocker für seine herausragende Leistung, sein außergewöhnliches Engagement und seine enge Verbundenheit mit dem Unternehmen HelfRecht. Wir freuen uns, dass er auch außerhalb des Aufsichtsrates weiterhin dem Unternehmen in Freundschaft verbunden bleibt, und wünschen ihm im Namen des gesamten HelfRecht-Teams und des Aufsichtsrates das Beste für seine Gesundheit.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1–2 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Darum muss ein Mitglied des Aufsichtsrates neu bestimmt werden.

Tagesordnung
1.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Prof. Dr. Ingo Striepling, Rechtsanwalt, 93051 Regensburg

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden
2.

Wahl eines Ersatzmitgliedes

Gemäß § 101 Abs. 3 AktG wird ein Ersatzmitglied gewählt, das Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Sonnja Helfrecht-Riedel, Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin, 95632 Wunsiedel

als Ersatzmitglied zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden

TEILNAHME

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme und Abgabe des Stimmrechts nachweisen. Bei Namensaktien erfolgt der Nachweis durch die Eintragung im Aktienregister.

Bad Alexandersbad, den 11.11.2014

Der Vorstand

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