IVG Immobilien AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

IVG Immobilien AG

Bonn

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QXV
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QXV6

Bekanntmachung des Eintritts der Dividendenbedingungen des von der außerordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 23. Dezember 2016 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses

Die Gesellschaft teilt hiermit mit, dass sämtliche Dividendenbedingungen des nachfolgend wiedergegebenen von der außerordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 23. Dezember 2016 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses nun eingetreten sind, so dass gemäß Ziff. 1 lit. c des Beschlusses der Anspruch der Aktionäre auf Auszahlung der Weiteren Dividende wirksam geworden ist und die Weitere Dividende nach näherer Maßgabe des Beschlusses voraussichtlich am 5. April 2017 an die Aktionäre ausgezahlt wird.

Damit ist der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 endgültig wie unter Ziff. 2 des Beschlusses für den Fall des Eintritts beider Dividendenbedingungen beschrieben verwendet.

Die Hauptversammlung der IVG Immobilien AG hatte in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Dezember 2016 folgenden Gewinnverwendungsbeschluss gefasst:

„1.

Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2016 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend geändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teil des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 1.212.208.720,63 wie folgt verwendet wird:

a)

Im Falle des Eintritts der nachstehend genannten Dividendenbedingungen wird ein Betrag von EUR 1.000.000.000,00 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 80,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet („Weitere Dividende“).

Die Ausschüttung der Weiteren Dividende gemäß diesem Buchstaben a) erfolgt nur und der durch die Beschlussfassung entstehende bedingte Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende wird nur wirksam, wenn die beiden folgenden aufschiebenden Bedingungen eingetreten sind (die „Dividendenbedingungen“):

aa)

Der Kaufvertrag über die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, insbesondere sämtlicher Anteile an der OFFICEFIRST Immobilien AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22487, den die Gesellschaft als Verkäuferin am 8. November 2016 mit der Irene HoldCo S.à r.l. und der Shape HoldCo S.à r.l. als Käuferinnen geschlossen hat, ist durch Übertragung der verkauften Anteile gegen Leistung des Kaufpreises vollzogen; und

bb)

die Gläubiger, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung am 13. August 2014 um 20:01 Uhr begründet waren, sind befriedigt oder sichergestellt, soweit sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, die am 20. April 2016 erfolgte, zu diesem Zweck bei der Gesellschaft gemeldet haben.

Über die Befriedigung oder Sicherstellung sowie die Maßnahmen, die Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages sind, entscheidet der Vorstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.

b)

Der verbleibende Betrag von EUR 212.208.720,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)

Im Falle des Eintritts beider Dividendenbedingungen wird der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende wirksam und am siebten Geschäftstag, nachdem beide Dividendenbedingungen eingetreten sind, zur Zahlung fällig.

d)

Beide Dividendenbedingungen müssen spätestens am 26. Oktober 2017 eingetreten sein. Im Falle des Ausfalls beider oder einer der Dividendenbedingungen entsteht ein Anspruch auf Zahlung der Weiteren Dividende endgültig nicht. Der für die Weitere Dividende angesetzte Betrag von EUR 1.000.000.000,00 gemäß Buchstabe a) wird im diesem Fall mit Wirkung ab dem Bedingungsausfall auf neue Rechnung vorgetragen.

2.

Unter Berücksichtigung der bereits in der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2016 beschlossenen und bereits zur Auszahlung gebrachten Gewinnausschüttung ist der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.212.708.720,63 damit wie folgt verwendet:

Im Fall des Eintritts beider Dividendenbedingungen:

a) an die Aktionäre auszuschüttender Betrag: EUR 1.000.500.000,00;
b) Gewinnvortrag: EUR 212.208.720,63.

Aktionäre haben in diesem Fall einen Anspruch auf Leistung der weiteren Dividende von EUR 80,00 je dividendenberechtigter Stückaktie nach Maßgabe dieses Beschlusses. Die von der Hauptversammlung am 7. Juli 2016 beschlossene Gewinnausschüttung in Höhe von insgesamt EUR 500.000,00 wurde bereits zur Auszahlung gebracht.

Im Fall des Ausfalls einer der oder beider Dividendenbedingungen:

a) an die Aktionäre auszuschüttender Betrag: EUR 500.000,00;
b) Gewinnvortrag: EUR 1.212.208.720,63.“

 

Bonn, im April 2017

Der Vorstand

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