Avacon AG – Hauptversammlung

Avacon AG
Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 16. April 2015, um 15:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung
TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
TOP 2:

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 196,6 Mio. einen Betrag in Höhe von € 110,6 Mio. auszuschütten, einen weiteren Betrag in Höhe von € 85,1 Mio. in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 0,9 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3:

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:

Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hannover) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
TOP 6:

Zustimmung zur Verpfändung von Aktien der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Verpfändung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, der Verpfändung der von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gehaltenen Globalaktie über 272.480 Stückaktien der Avacon AG an die Volksbank Lüneburger Heide eG zuzustimmen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 12. April 2015, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.

III. Gegenanträge

Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 1. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Helmstedt, im März 2015

Der Vorstand

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