Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 7. Mai 2015, 9:30 Uhr in der Hauptverwaltung der Bausparkasse in 74523 Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2014 jeweils Entlastung zu erteilen.
3.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Bankdirektor Wolfgang Altmüller, Mitglied des Vorstands der VR meine Raiffeisenbank eG, Altötting, endet gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2015.

Entsprechend ist eine Nachwahl vorzunehmen, wobei sich die Amtszeit des neu gewählten Mitglieds nach der restlichen regulären Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt.

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des Nominierungsausschusses der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Wolfgang Altmüller

Herrn Bankdirektor
Wilhelm Oberhofer, Buchenberg,
Mitglied des Vorstands
Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, Sonthofen,

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2018 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nachzuwählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.
4.

Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

In § 10 Abs. 2 der Satzung soll die Regelung zur vorzeitigen Beendigung der Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern an eine Änderung des § 35 Sozialgesetzbuch VI angepasst werden, mit der die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Änderung des § 10 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu beschließen:

„Die Amtsdauer endet vorzeitig
a)

wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats die Voraussetzungen von Satz 1 nicht mehr erfüllt mit Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder
b)

mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet.“
5.

Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und zum Abschlussprüfer der Niederlassung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 5. Mai 2015 schriftlich oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Rechtsabteilung, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall – Telefax: 0791 / 46-7833848. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2014 und

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

Schwäbisch Hall, im März 2015

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall

Der Vorstand

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