Beiersdorf Aktiengesellschaft – Vereinbarung des Ausschlusses von Bezugsrechten

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kennnummer 520000
ISIN DE0005200000
Mitteilung über die Vereinbarung des Ausschlusses von Bezugsrechten und die
Vereinbarung von Einziehungsrechten gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. März 2015 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital – nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 13. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 6 bis 8 – mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 42.000.000,- Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen (genehmigtes Kapital I), um bis zu insgesamt 25.000.000,- Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen (genehmigtes Kapital II) und um bis zu insgesamt 25.000.000,- Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital III) – auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zu erhöhen.

Darüber hinaus hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. März 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen – nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 13. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 – einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 1.000.000.000,- Euro mit einer Laufzeit von längstens zwanzig Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu insgesamt 42.000.000,- Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auch auszuschließen. Zur Bedienung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital um bis zu insgesamt 42.000.000,- Euro, eingeteilt in bis zu 42.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht.

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. März 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, die auf Grund der Ermächtigung derselben Hauptversammlung – nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 13. Februar 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 10 lit. b) – oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und diese ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen, d.h. auch mehrfach ausgeübt, werden.

Hamburg, im März 2015

Der Vorstand

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