DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft
Eschborn
An alle Aktionäre der DEHAG Hotel Service AG
(Sitz der Gesellschaft: Eschborn bei Frankfurt am Main)

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 21. Mai 2015 um 14.00 Uhr
in der „Hall of Conference“ des Sauerland Stern Hotel, Kneippweg 1,
34508 Willingen/Hochsauerland

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 mit Bericht des Vorstands über das abgelaufene sowie das laufende Geschäftsjahr.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 987.008,00 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre (EUR 770,00 je Aktie) EUR 148.610,00
Gewinnvortrag EUR 838.398,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand schlägt vor, die Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dornbach Treuhand GmbH, Bad Homburg v.d.H., als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über die Billigung der Geschäftsordnung der künftigen Partnerversammlung der Best Western Hotels Central Europe GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat der DEHAG Hotel Service AG, sowie die Geschäftsführung der zukünftigen Best Western Hotels Central Europe GmbH, beantragen den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung der künftigen Partnerversammlung der Best Western Hotels Central Europe GmbH durch die Aktionärsversammlung zu billigen.
7.

Verschiedenes

Hinweise
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 11. Mai 2015 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 21. Mai 2015 vorlegen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Eschborn zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Eschborn, im April 2015

Der Vorstand
DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft
Eschborn
An alle Aktionäre der DEHAG Hotel Service AG
(Sitz der Gesellschaft: Eschborn bei Frankfurt am Main)

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 21. Mai 2015 um 14.00 Uhr
in der „Hall of Conference“ des Sauerland Stern Hotel, Kneippweg 1,
34508 Willingen/Hochsauerland

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 mit Bericht des Vorstands über das abgelaufene sowie das laufende Geschäftsjahr.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 987.008,00 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre (EUR 770,00 je Aktie) EUR 148.610,00
Gewinnvortrag EUR 838.398,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand schlägt vor, die Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dornbach Treuhand GmbH, Bad Homburg v.d.H., als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über die Billigung der Geschäftsordnung der künftigen Partnerversammlung der Best Western Hotels Central Europe GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat der DEHAG Hotel Service AG, sowie die Geschäftsführung der zukünftigen Best Western Hotels Central Europe GmbH, beantragen den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung der künftigen Partnerversammlung der Best Western Hotels Central Europe GmbH durch die Aktionärsversammlung zu billigen.
7.

Verschiedenes

Hinweise
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 11. Mai 2015 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 21. Mai 2015 vorlegen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Eschborn zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Eschborn, im April 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.