BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina – 32. ordentliche Hauptversammlung (Sonnabend, dem 02. Dezember 2023, um 09.00 Uhr)

BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina

Bautzen

Einladung

Die Aktionäre der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina
werden zu der am

Sonnabend, dem 02. Dezember 2023, um 09.00 Uhr
im Deutsch-Sorbischen Volkstheater,
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen,

stattfindenden

32. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2023 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2023 mit dem Lagebericht des Vorstandes und der Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina in Höhe von 1.544.597,66 EUR wie folgt zu verwenden:

3,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 697.966,50 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 846.631,16 EUR wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die Zahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer am 12.12.2023.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​2024 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, zu bestellen.

6.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina setzt sich gemäß den Regelungen in den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 der Satzung aus 6 Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.

Es bestehen keine Entsendungsrechte nach § 101 Abs. 2 AktG.

Der Aufsichtsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung am 17.10.2023 einstimmig beschlossen, der Hauptversammlung der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina folgende Personen gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl vorzuschlagen:

1. Herrn Dietmar Gottlöber
Rechtsanwalt i. R.
OT Liebegast, Skaskaer Weg 27
01920 Oßling
2. Frau Petra Hochauf
Prokuristin
Baschützer Straße 21
02627 Kubschütz
3. Herrn Jens Rockstroh
Wirtschaftsberater
Kleindittmannsdorfer Straße 14
01896 Lichtenberg
4. Herrn Thomas Rönsch
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Blösa Nr. 5
02627 Kubschütz
5. Herrn Dirk Urban
Wirtschaftsprüfer /​ Steuerberater
Löhrstraße 29
02625 Bautzen
6. Herrn Lutz Zimmermann
Geschäftsführer
Döhlen Nr. 1
02627 Kubschütz

Zu diesen Kandidatenvorschlägen liegen in den Geschäftsräumen der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina die entsprechenden Biographien aus.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Sehr geehrter Aktionär, gibt es bei Ihnen Veränderungen in Bezug auf Namen, Anschrift oder ähnliches, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Parkhaus, Einfahrt Äußere Lauenstraße, bis 13.00 Uhr kostenlos zu parken. Zeigen Sie dazu unser Einladungsschreiben dem zuständigen Mitarbeiter an der Einfahrt in die Tiefgarage. Voraussetzung für das kostenlose Parken ist Ihre Einfahrt in die Tiefgarage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

Im Anschluss an unsere Versammlung laden wir Sie zu einem Imbiss ins Foyer ein. Dabei wird die Möglichkeit bestehen, mit Vertretern der Betriebe des BUDISSA-Verbundes, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand ins Gespräch zu kommen.

 

Niederkaina, den 30. Oktober 2023

 

Der Vorstand

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