SMT Scharf AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

SMT Scharf AG
Hamm
ISIN DE0005751986 – WKN 575198
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Die Hauptversammlung der SMT Scharf AG, Hamm (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt), vom 22. April 2015 hat die Gesellschaft ermächtigt, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen unter Tagesordnungspunkt 5 in der Zeit vom 23. April 2015 bis zum 21. April 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden, insbesondere zu veräußern. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 5 ist in der am 12. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wiedergegeben.

Hamm, im April 2015

Der Vorstand

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