Grohe AG – Hauptversammlung 2015

Grohe AG
Hemer

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung

der Grohe AG
am Dienstag, dem 16. Juni 2015, 10:00 Uhr,

im Industriepark Edelburg, 58675 Hemer, ein. Versammlungsort ist unser Technology Center.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Grohe AG zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses der Grohe AG zum 31. Dezember 2014, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 3.564,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Grohe AG für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach Beendigung dieser Hauptversammlung beschließt (das Geschäftsjahr, in dem diese Hauptversammlung stattfindet, nicht mitgerechnet), als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder
a)

Herrn Chihiro Shima, Tokio, Japan, Direktor DBJ Investment Advisory Co. Ltd.,
b)

Herrn Rainer Mues, Neuss, Direktor der Grohe Group S.à r.l,
c)

Herrn Gerald Mulvin, London, Großbritannien, Direktor der Grohe Group S.à r.l,
d)

Herrn Marc Dobro, Singapur, Direktor der LIXIL Corporation,

in den Aufsichtsrat zu wählen.
7.

Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Geschäftsjahr der Grohe AG wird mit Wirkung zum 1. April 2016 umgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres. Der Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr.

Die Satzung wird in § 1 Abs. (3) wie folgt neu gefasst
§ 1
Firma, Sitz und Geschäftsjahr

(3) Mit Wirkung ab dem 1. April 2016 beginnt das Geschäftsjahr am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres. Der Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. Das am 1. Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr endet am 31. Dezember 2015.“
Ausgelegte Unterlagen

Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Grohe AG
Industriepark Edelburg
58675 Hemer

aus:
a)

Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Grohe AG zum 31. Dezember 2014
b)

Jahresabschluss und Lagebericht der Grohe AG zum 31. Dezember 2014
c)

Bericht des Aufsichtsrats der Grohe AG für das Geschäftsjahr 2014
d)

Einberufung der Hauptversammlung der Grohe AG (Einladungsschreiben), einschließlich der Vorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zur Beschlussfassung

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
Allgemeine Hinweise

Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 9. Juni 2015 bei der nachstehend genannten Stelle schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.
Per Post: Grohe AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Per Telefax: +49 (0)89-30903-74675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ihrer Wahl, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 AktG gleichgestellte Personen können allerdings nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden. Bitte erfragen Sie in diesem Fall bei vorgenannten Institutionen/Personen die von der jeweiligen Institution/Person vorgesehene Form der Bevollmächtigung. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten werden den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen bei Übersendung eines Anmeldeformulars mitgeteilt.

Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären und Bevollmächtigten Eintritts- und Stimmkarten ausstellen. Wir bitten unsere Aktionäre daher, sich frühzeitig anzumelden, um den reibungslosen Versand der Eintritts- und Stimmkarten zu erleichtern.

Anfragen sowie Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Per Post: Grohe AG
z. Hd. Frau Kerstin Denniger
Industriepark Edelburg
58675 Hemer
Per Telefax: 0 23 72-93 14 52

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG unter dieser Adresse eingegangen sind, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hemer im Mai 2015

Grohe AG

Der Vorstand

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