CODIXX Aktiengesellschaft
Barleben
ISIN: DE0005087407
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
21. August 2023 um 10.00 Uhr (MESZ)
in den Räumen des
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH,
Steinfeldstraße 3, 39179 Barleben,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 572.700,23 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Querstraße 13, 04103 Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 5 Abs. 3 der Satzung aus 5 Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Frank Weise endet mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2023. Des Weiteren besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus 4 Mitgliedern, so dass ein fünftes Mitglied neu zu wählen ist. Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der erneuten Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Als Nachweis genügt eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Depotbestätigung des depotführenden Instituts mit entsprechendem Sperrvermerk, die der Gesellschaft unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten übermittelt wird:
CODIXX AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder: anmeldestelle@computershare.de
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand stellen möchten, können diese Fragen auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich vorab ankündigen (E-Mail: ir@codixx.de; Fax 039203 963 34). Dies wird eine schnelle und qualifizierte Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.
Barleben, 17.07.2023
Mathias Bode
Vorstand
CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben
Telefon: 039203 963 0
Telefax: 039203 963 34
E-Mail: ir@codixx.de