Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Kempten/Allgäu
– Wertpapierkenn-Nummer 503550 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 2. Juli 2015, um 11:30 Uhr,
im „Kornhaus“, Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die Gesellschaft mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Bilanzgewinn von EUR 333.471,88
folgende Verwendung vor:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je Stückaktie EUR 174.000,00
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 159.471,88
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
a)

Herr Dr. Mike Eberle hat sein Mandat mit Wirkung zum 31.03.2015 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Christian Schütz, Mitglied der Geschäftsführung der Radeberger Gruppe KG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Schütz gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Mitglied des Aufsichtsrates, Berliner Kindl Brauerei AG, Berlin
Mitglied des Aufsichtsrates, Binding-Brauerei AG, Frankfurt
Mitglied des Beirates, Die Internationale Brau-Manufacturen GmbH, Frankfurt
Mitglied des Beirates, Freiberger Brauhaus GmbH, Freiberg
Mitglied des Beirates, Getränke Essmann GmbH, Lingen
Mitglied des Beirates, Getränke Hoffmann GmbH, Groß Kienitz
Mitglied des Beirates Getränke Preuss Münchhagen GmbH, Berlin
Mitglied des Beirates, Handelsgesellschaft Sparrenberg, Gesellschaft m.b.H., Bielefeld
Mitglied des Aufsichtsrates, Henninger-Bräu AG, Frankfurt
Mitglied des Aufsichtsrates, Mainzer Aktien-Bierbrauerei Aktiengesellschaft, Mainz
Mitglied des Beirates, OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung KG, Bielefeld
Mitglied des Aufsichtsrates Radeberger Gruppe Italia S.p.A., Genua
Mitglied des Aufsichtsrates, Stuttgarter Hofbräu AG, Stuttgart
Mitglied des Beirates, TREMONIS Gesellschaft m.b.H. Brauerei-Nebenerzeugnisse, Dortmund
Mitglied des Beirates Tucher Bräu Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg

Bei allen genannten Gesellschaften handelt es sich um Konzerngesellschaften im Sinne des § 100 Absatz 2 AktG.
b)

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Harald Platz als Aufsichtsrat mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Platz, Pensionär, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Harald Platz gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Mitglied des Aufsichtsrates, Klinikverbund Kempten – Oberallgäu gGmbH
Mitglied des Aufsichtsrates der Stadt Kempten (Allgäu) Service GmbH, Kempten (Allgäu)
Mitglied des Beirates der Menü Service Allgäu GmbH, Sonthofen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am Freitag, 26. Juni 2015 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank, bei der HypoVereinsbank AG oder bei der Bankhaus Lampe KG während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Samstag, 27. Juni 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird auch dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2015“ an die
Allgäuer Brauhaus AG
Beethovenstraße 7
87435 Kempten/Allgäu

zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden können; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetseite
www.allgaeuer-brauhaus.de

bei Unternehmen/Investor Relations veröffentlicht.

Kempten, den 22. April 2015

ALLGÄUER BRAUHAUS AG

Der Vorstand

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