Deutsche Börse Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

Deutsche Börse Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– WKN 581005 / ISIN DE0005810055 –
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Erwerb eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Börse Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2015 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 12. Mai 2017 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 25. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts) und 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts). Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Frankfurt am Main, im Mai 2015

Deutsche Börse Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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