„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“: Bezugsangebot

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Osnabrück

WKN: 686410 /​ ISIN: DE0006864101

Bezugsangebot

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 16. September 2020 hat beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital von 500.000 Euro um bis zu 4.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 5.000.000 Euro zu erhöhen (nachfolgend „Neue Aktien“). Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Juli 2020 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt 1,00 Euro je Aktie.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht dergestalt gewährt, dass die Neuen Aktien von der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, (nachfolgend auch „Abwicklungsstelle“) auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Otto M. Schröder Bank AG mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Abwicklungsstelle wurde zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten und in dem Umfang zu zeichnen und zu übernehmen, in dem Bezugsaktien fristgemäß bezogen werden.

Wir machen unseren Aktionären das folgende mittelbare Bezugsangebot der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 20. Januar 2021 (0:00 Uhr) bis einschließlich zum 02. Februar 2021 (24:00 Uhr) (nachfolgend „Bezugsfrist“) bei der Abwicklungsstelle auszuüben. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugserklärungen sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Das Bezugsverhältnis beträgt 1 : 9. Auf je eine alte Aktie kann jeder Aktionär neun Neue Aktien zum Ausgabebetrag von je 1,00 Euro zeichnen und beziehen.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Bestand an Aktien der Gesellschaft nach Buchungsschluss am 19. Januar 2021 („Record Date“). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3H22T3) werden am 20. Januar 2021 (morgens) automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Konten der jeweiligen Depotbanken gebucht. Diese gelten als Bezugsrechtsnachweis. Ab dem 18. Januar 2021 werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft (WKN: 686410 /​ ISIN: DE0006864101) im Freiverkehr der Börsen Hamburg und Berlin als „ex Bezugsrecht“ notiert.

Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 7268 der Deutsche WertpapierService Bank AG zugunsten Konto 9999994000 der Otto M. Schröder Bank AG, Teilnehmer Nr. 6122, zu übertragen. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von 1,00 Euro je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgende Bankverbindung bei der Abwicklungsstelle einzuzahlen:

Kontoinhaber: Sonderkonto Kapitalerhöhung OAB AG
IBAN: DE89 2023 0300 0008 5590 15
BIC: OSCBDEH1

Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, zur Ausübung des Bezugsrechts den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 44 bei der Otto M. Schröder Bank AG, Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, einzureichen und der Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer 44 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der die Neuen Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden können.

Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden gebeten, zur Ausübung des Bezugsrechts über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 44 bei der Otto M. Schröder Bank AG einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

Der Bezugspreis ist bis spätestens zum 02. Februar 2021 auf folgende Bankverbindung bei der Abwicklungsstelle einzuzahlen:

Kontoinhaber: Sonderkonto Kapitalerhöhung OAB AG
IBAN: DE89 2023 0300 0008 5590 15
BIC: OSCBDEH1

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Soweit vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und vor der Lieferung der Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sind, trägt der Verkäufer der Aktien das bestehende Risiko, die durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen nicht durch die Neuen Aktien erfüllen zu können. Es ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift in den Handel im Freiverkehr der Berliner und Hamburger Wertpapierbörsen einbezogen werden. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft wird voraussichtlich am 03. März 2021 erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Artikel 3 Abs. 2 lit. b) der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“) in Verbindung mit § 3 WpPG prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Die Gesellschaft hat gem. § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt. Dieses steht auf der Internetseite der Gesellschaft (http:/​/​www.oab-ag.de/​investor-relations/​) zum Download bereit.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Ein über das Bezugsrecht hinausgehender Mehrbezug wird nicht angeboten. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Neue Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsangebots von bestehenden Aktionären bezogen worden sind, sollen Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis angeboten werden.

Wichtige Hinweise

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden und dürfen demzufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 01. März 2021 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

 

Hamburg, im Januar 2021

Der Vorstand

 

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST.

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