DVB Bank SE – Hauptversammlung 2015

DVB Bank SE
Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer: 804 550
ISIN: DE0008045501
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
am 25. Juni 2015

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 10.00 Uhr in die Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
6

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Vorschläge zur Beschlussfassung

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 4. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat am 26. März 2015 gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die vorgenannten Unterlagen inklusive des im Konzernlagebericht enthaltenen Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns stehen im Internet unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Veröffentlichungen > Finanzberichte zum Download zur Verfügung. Sie liegen zudem vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an während der Geschäftszeiten (9.00 bis 17.00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus:

DVB Bank SE
Group Corporate Communications
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main

Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unter der genannten Adresse unverzüglich kostenfrei zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Verfügung stehen.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 27.880.422,00 € wird vollständig zur Ausschüttung einer Dividende von 0,60 € je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird der aus dem Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallende Betrag den Gewinnrücklagen zugeführt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der DVB Bank SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der DVB Bank SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf den Vorschlag des Prüfungsausschusses – vor zu beschließen:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum Abschlussprüfer für die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2015 und der Zwischenabschlüsse und Konzernzwischenabschlüsse (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 HGB), die vor der Ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, bestellt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zum 31. Oktober 2014 hat Herr Dr. Peter Klaus sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der DVB Bank SE aus persönlichen Gründen niedergelegt. Mit Beendigung der am 25. Juni 2015 stattfindenden Hauptversammlung scheidet ferner Herr Dr. Klaus Nittinger aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat der DVB Bank SE aus. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat der DVB Bank SE setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), (ii) § 17 SE-Ausführungsgesetz, (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, (iv) § 19 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der DVB Bank SE vom 7./19. August 2008 (im Folgenden „Mitbestimmungsvereinbarung“ genannt) und (v) § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern (sechs Anteilseignervertreter und drei Arbeitnehmervertreter) zusammen.

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der DVB Bank SE nur über die Wahl der sechs Anteilseignervertreter, da die Mitbestimmungsvereinbarung vorsieht, dass die drei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nicht durch die Hauptversammlung, sondern unmittelbar durch den SE-Betriebsrat gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt – gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses – vor zu beschließen:

Als Nachfolger für den aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Peter Klaus und den aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Dr. Klaus Nittinger werden folgende Personen zum Mitglied des Aufsichtsrats der DVB Bank SE bestellt – und zwar für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt:

Herr Dr. Peter Jansen, Hamburg, Deutschland
Mitglied des Vorstands
der Lufthansa Technik AG, Hamburg, Deutschland

Frau Ulrike Donath, Köln, Deutschland
freiberufliche Mediatorin im Bereich Wirtschafts- und Familienmediation und ehemalige Hauptabteilungsleiterin Konzernbilanzen der Deutsche Lufthansa AG, Köln, Deutschland

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Beide Kandidaten sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter lit. a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter lit. b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Herr Dr. Peter Jansen, Hamburg, Deutschland
Mitglied des Vorstands der Lufthansa Technik AG, Hamburg, Deutschland
a)

keine
b)

Vorsitzender des Aufsichtsgremiums (Board of Directors) der
Lufthansa Technik Logistik GmbH, Hamburg, Deutschland

Vorsitzender des Aufsichtsgremiums (Board of Directors) der
Lufthansa Technik A.E.R.O. Alzey GmbH, Alzey, Deutschland

Mitglied des Aufsichtsgremiums (Supervisory Board) der
Lufthansa Technik Philippines Inc., Manila, Philippinen

Vorsitzender Board of Directors der
Lufthansa Technik Airmotive Ireland Leasing Ltd, Dublin, Irland

Vorsitzender Board of Directors der
Lufthansa Technik Airmotive Ireland Holding Ltd, Dublin, Irland

Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung wird Herr Dr. Peter Jansen nur noch folgendes Mandat innehaben:

Mitglied des Aufsichtsgremiums (Supervisory Board) der
Lufthansa Technik Philippines Inc., Manila, Philippinen

Frau Ulrike Donath, Köln, Deutschland
freiberufliche Mediatorin im Bereich Wirtschafts- und Familienmediation und ehemalige Hauptabteilungsleiterin Konzernbilanzen der Deutsche Lufthansa AG, Köln, Deutschland
a)

keine
b)

Mitglied des Aufsichtsrats der
ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH, Wien, Österreich

Mitglied des Aufsichtsrats der
Austrian Airlines AG, Wien, Österreich

Weitere Informationen zur Hauptversammlung
1

Unterlagen, Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Über die Internetseite www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung sind ab der Einberufung neben den der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen der Inhalt der Einberufung (einschließlich einer Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll sowie der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung), ein Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich, darunter weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG und gegebenenfalls zugänglich zu machende Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
2

Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sind insgesamt 46.467.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit insgesamt 46.467.370 Stimmrechten ausgegeben.

Von der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 724.519 Stück von der DVB Bank SE selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der DVB Bank SE gehalten werden, keine Stimmrechte. Die Anzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien beträgt demnach zum Zeitpunkt der Einberufung 45.742.851 Stück.
3

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 23 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 4. Juni 2015 (0.00 Uhr – sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18. Juni 2015 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

DVB Bank SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: (089) 30 903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter dieser Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt, die jedoch keine Voraussetzung für die Zulassung zur Hauptversammlung darstellen.
4

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Dies gilt nicht für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll; Gesetz und Satzung sehen dafür kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2, Abs. 8 und 10 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (zum Beispiel die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch per Post oder per Telefax an folgende Adresse übermittelt werden:

DVB Bank SE
Group Corporate Communications
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main
Telefax: (069) 9750 4850

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an dvbbank-HV2015@computershare.de zu übersenden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt oder nachgewiesen werden. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär den Nachweis (zum Beispiel das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorlegt.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2015 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann unter der oben genannten Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung heruntergeladen werden.

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche die Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung einsehbar.
5

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) i. V. m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
a)

Erweiterung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 € (das entspricht 195.583 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss ihm bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2015 (24.00 Uhr) zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu nutzen:

DVB Bank SE
Vorstand
Group Corporate Communications
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 AktG mitgeteilt.
b)

Anträge und Wahlvorschläge nach gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

DVB Bank SE
Group Corporate Communications
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main
Telefax: (069) 9750 4850
HV2015@dvbbank.com

Bis spätestens zum Ablauf des 10. Juni 2015 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126 und 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auch fristgerecht übersandte Gegenanträge und Wahlvorschläge sind im Rahmen der Beschlussfassung nur dann beachtlich, wenn sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Aktionäre können in der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung Gegenanträge stellen und Wahlvorschläge unterbreiten.
c)

Auskunftsrecht nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
d)

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Hauptversammlung.

Frankfurt am Main, im Mai 2015

DVB Bank SE

DER VORSTAND

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