CHARTA Börse für Versicherungen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Düsseldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 31. Mai 2017, 10.00 Uhr
im Hotel Park Inn in Düsseldorf-Süd, Am Schönenkamp 9, 40599 Düsseldorf

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 406.362,85 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 11 der Satzung auf insgesamt EUR 20.000 festzusetzen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Johannes Becker, Wirtschaftsprüfer, Neuss, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über Änderung von § 2 der Satzung

Die Satzung enthält unter § 2 eine Vorschrift zum Gegenstand des Unternehmens die lautet:

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1) CHARTA hat zum Zweck, unabhängigen und kompetenten Versicherungsmaklern alle diejenigen Hilfen und Unterstützungsmittel (fachlicher, administrativ-technischer, werblicher und sonstiger Art) zur Verfügung zu stellen, die sich aus dem Berufsbild des Maklers ergeben. CHARTA unterstützt ihre Partner dabei, Verbrauchern eine ihren Interessen und ihrer Bedarfssituation entsprechende umfassende Beratung, Betreuung wie auch Problemlösungen zu bieten, die das gesamte Spektrum der Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung umfassen.

(2) Die Gesellschaft fördert in der Öffentlichkeit das Bild der Versicherungsmakler in ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter der Kunden.

(3) Die Gesellschaft fördert die Qualifikation der Versicherungsmakler in fachlicher Hinsicht. Sie wirkt auf ein gemeinsames CHARTA-Erscheinungsbild hin.

(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte auszuführen, die diesen Gesellschaftszweck fördern können. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen erwerben und errichten sowie sich daran beteiligen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Absatz 1, 2 und 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

„(1) CHARTA hat zum Zweck, unabhängigen und kompetenten Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern alle diejenigen Hilfen und Unterstützungsmittel (fachlicher, administrativ-technischer, werblicher und sonstiger Art) zur Verfügung zu stellen, die sich aus dem Berufsbild des Maklers bzw. Versicherungsberaters ergeben. CHARTA unterstützt ihre Partner dabei, ihren Kunden eine ihren Interessen und ihrer Bedarfssituation entsprechende umfassende Beratung, Betreuung wie auch Problemlösungen zu bieten, die das gesamte Spektrum der Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung umfassen.

(2) Die Gesellschaft fördert in der Öffentlichkeit das Bild der Versicherungsmakler und Versicherungsberater in ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter der Kunden.

(3) Die Gesellschaft fördert die Qualifikation der Versicherungsmakler und Versicherungsberater in fachlicher Hinsicht. Sie wirkt auf ein gemeinsames CHARTA-Erscheinungsbild hin.“

8.

Beschlussfassung über Änderung von § 12 der Satzung

Die Satzung enthält unter § 12 eine Vorschrift zur Bestellung und den Aufgaben der Beiräte und des Gremiums der Repräsentanten die lautet:

§ 12 Bestellung und Aufgaben der Beiräte und des Gremiums der Repräsentanten

(1) Der Aufsichtsrat kann auf Vorschlag des Vorstands für einzelne Bereiche Beiräte bilden.

(2) Die Beiratsmitglieder beraten den Aufsichtsrat und den Vorstand in den einzelnen Bereichen. Sie sollen über besondere Sachkenntnis und wirtschaftliche Erfahrung verfügen, um den Unternehmenszweck zu fördern.

(3) Die Gesellschaft hat ein Gremium der Repräsentanten, das insbesondere die Aufgabe hat, den Aufsichtsrat und den Vorstand in strategischen Planungen zu unterstützen.

(4) Die in der Gesellschaft organisierten Versicherungsmaklerbetriebe bestimmen einen Vorsitzenden ihres jeweiligen Stammtischbezirks, der als Repräsentant diese Betriebe im Gremium der Repräsentanten vertritt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 12 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

„Die in der Gesellschaft organisierten Versicherungsmakler und Versicherungsberater bestimmen einen Vorsitzenden ihres jeweiligen Stammtischbezirks, der sie als Repräsentant im Gremium der Repräsentanten vertritt.“

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016, der Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf

eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

Das Grundkapital der CHARTA Börse für Versicherungen AG ist auf 8.005 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Von diesen Aktien hält die Gesellschaft einen Bestand von 450 Aktien; das Stimmrecht dieser Aktien ruht. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates (TOP 4) ruht gemäß § 136 AktG das Stimmrecht von Horst Loy, Inhaber von 25 Aktien und Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie das Stimmrecht der AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH, Inhaberin von 25 Aktien, deren Gesellschafter/Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Michael J. Charles ist.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14 und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss in Textform vorliegen. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, oder per Telefax unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 16. Mai 2017, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.

 

Düsseldorf, den 18. April 2017

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Der Vorstand

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