WESTFLEISCH FINANZ AG – Hauptversammlung 2015

WESTFLEISCH FINANZ AG
Münster
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Freitag, 19. Juni 2015, 10.00 Uhr

Gut Havichhorst
Havichhorster Mühle 100
48157 Münster-Handorf

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von € 2.388.839,42 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 4,5 % gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft auf die Stamm- und Vorzugsaktien
€ 2.311.200,00
Vortrag auf neue Rechnung € 77.639,42
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch eG, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Josef Cremann, Herr André Gerbermann, Herr Jochen Westermann und Herr Egbert Wißling endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 19. Juni 2015. In Bezug auf Herrn Josef Cremann ist eine Wiederwahl gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft nicht möglich, da Herr Cremann zum Zeitpunkt der Hauptversammlung und damit bei der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Nach einjährigem Verzicht steht das frei werdende Mandat dem Erzeuger-Treuhand e.V. für ihr Entsendungs-Mandat zu. Daher sind von der Hauptversammlung drei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr André Gerbermann, Landwirt, Everswinkel

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
b)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Jochen Westermann, Landwirt, Selm

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
c)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Egbert Wißling, Landwirt, Beckum

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
d)

Die Aktionäre werden darüber hinaus über bevorstehende Entsendungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt informiert:

Die zur Entsendung berechtigte Aktionärin Erzeuger-Treuhand e.V., Senden, wird Herrn Philip Schulze Zur Wiesch, Landwirt, Bad Sassendorf, in den Aufsichtsrat bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, entsenden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 19. Juni 2015 endet die Amtszeit des gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der Westfleisch eG, Münster, entsandten Mitglieds des Aufsichtsrats Klaus Albersmeier.

Die zur Entsendung berechtigte Aktionärin Westfleisch eG, Münster, wird erneut Herrn Klaus Albersmeier, Landwirt, Lippetal, in den Aufsichtsrat bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, entsenden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 19. Juni 2015 endet die Amtszeit des gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandten Mitglieds des Aufsichtsrats Werner Gehring.

Die zur Entsendung berechtigte Aktionärin Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, wird erneut Herrn Werner Gehring, Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V., Münster, in den Aufsichtsrat bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, entsenden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
7.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind.

Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär ist berechtigt, sich in der Hauptversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Aktionär der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Vollmacht muss spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht werden.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Westfleisch Finanz AG, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Im Anschluss an die Versammlung laden wir herzlich zu einem Mittagsimbiss ein.

Münster, im Mai 2015

WESTFLEISCH FINANZ AG

Der Vorstand

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