trading-house.net AG – Hauptversammlung 2015

trading-house.net AG
Berlin
AG Charlottenburg, HRB 70512 B
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 26. Juni 2015, um 12 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in der Lietzenburger Str. 107, 10707 Berlin,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der trading-house.net AG zum 30. Juni 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

TOP 2:
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Änderung der Satzung der trading-house.net AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie im Folgenden dargestellt zu ändern.

TOP 4.1:
§ 2.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist das Abhalten von Seminaren, insbesondere zu den Themen Geldanlage und Wertpapierhandel, der Verkauf, die Vermietung und sonstige entgeltliche Überlassung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zur Teilnahme am elektronischen Handel mit Wertpapieren oder sonstigen gehandelten Rechten.“

TOP 4.2:
§ 2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.“

TOP 4.3:
§ 3.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.“

TOP 4.4:
§ 7.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. Sie ist vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger; § 125 AktG bleibt unberührt.“

TOP 4.5:
§ 7.4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist von jedem Aktionär nachzuweisen. Als teilnahmeberechtigt gelten im Verhältnis zur Gesellschaft nur die Aktionäre, die einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse eingereicht haben. Der Nachweis hat sich auf den einundzwanzigsten Tag (record date) vor der Versammlung, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zu beziehen; § 121 Abs. 7 AktG gilt entsprechend. Werden Aktien nicht in Depots gehalten, so genügt jeder andere Nachweis, der in der Einladung oder vom Versammlungsleiter durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger oder direkt gegenüber dem sich an-meldenden Aktionär zugelassen worden ist. Solche anderen Nachweise sind mindestens sechs Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft einzureichen. § 121 Abs. 7 AktG gilt entsprechend.“
Unterlagen

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Ferner sind die genannten Unterlagen auch auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.trading-house.net im Bereich „Investor Relations“/„Berichte“) zugänglich. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gem. § 7 Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter

trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99
E-Mail: office@trading-house.net

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2015 zugeht (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das heißt auf den 5. Juni 2015 (0:00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Anträge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

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Lietzenburger Str. 107
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Fax: + 49-30-59 00 911 99

Berlin, im Mai 2015

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Der Vorstand

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