WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT HILDESHEIM – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim
Hildesheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 01.07.2019

WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT HILDESHEIM

Hildesheim

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 22. August 2019, 17.00 Uhr

in der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine, Almsstr. 27, Zimmer 2.25 stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses auf der Grundlage des genehmigten Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2018 zu genehmigen und von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von € 264.979,04 eine Dividende von € 200.000,00 zu zahlen und den Rest von € 64.979,04 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WP/StB-Sozietät Krause & Kollegen, Hildesheim, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Gemäß § 11 a der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 letzter Hs. Aktiengesetz).

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gemäß der Satzung ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder,

Frau Sabine Kuhn und
Frau Rosalotte Kachel-Reiß
sowie als Ersatzmitglied Frau Louisa Kuhn

für die jeweilige Amtszeit wiederzuwählen.

6.

Die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gemäß § 19 unserer Satzung ersucht, ihre Aktien oder die auf diese lautenden Hinterlegungsscheine bis zum 15.08.2019 bei der Sparkasse Hildesheim, bei einem Notar oder bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in gesperrter Verwahrung gehalten werden.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmachten werden vom Vorsitzenden der Hauptversammlung geprüft und bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Sparkasse Hildesheim zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung wird jedem Aktionär von der Verwaltung unserer Gesellschaft eine Ausfertigung der Vorlagen zugestellt.

 

Hildesheim, den 28. Juni 2019

Der Vorstand

Engelmann               Woelk

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