Leifheit Aktiengesellschaft – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung

Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 21. Mai 2015 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien zu erwerben.

In dem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auch in solcher Weise zu verwenden,

dass das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche eigenen Aktien ausgeschlossen wird, sowie

dass solche Aktien auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Nassau/Lahn, im Mai 2015

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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