ICF Systems AG – Hauptversammlung 2015

ICF Systems AG
Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 18. August 2015, um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Hochstraße 35–37, 2. OG stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des Berichtes über die Erstellung des Jahresabschlusses der ICF Systems AG per 31. März 2015, des Abhängigkeitsberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. März 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 795.612,66 wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag 01.04.2014 € 633.446,42
Jahresüberschuss 2015 € 170.701,31
Einstellung in die gesetzliche Rücklage € 8.535,07
Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 0,00
Bilanzgewinn 31.03.2015 € 795.612,66

Gewinnvortrag € 795.612,66
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstandes, Herrn Michael Krug und Herrn Roland Grundstein, für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2014/2015 zu entlasten.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Vorstandsmitglied)
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2014/2015 amtiert haben, zu entlasten.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Aufsichtsratsmitglied)
5.

Beschlussfassung über die Bewilligung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014/2015 eine Gesamtvergütung von EUR 22.500 netto zu gewähren, wovon der Vorsitzende EUR 10.000 der stellvertretende Vorsitzende EUR 7.500 und das weitere Mitglied EUR 5.000 erhalten sollen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens Dienstag, den 11. August 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, somit auf Dienstag, den 28. Juli 2015, 00:00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen:

ICF Systems AG
z.H. Bianca Dickhardt
Hochstraße 35–37
60313 Frankfurt am Main

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Aktionär sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Eine Stimmabgabe auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Briefwahl) ist nicht zugelassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, durch (Computer-)Fax oder durch elektronische Nachricht (E-Mail) zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Der Aktionär kann dem Bevollmächtigten Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts erteilen.

Gegenanträge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

ICF Systems AG
z.H. Bianca Dickhardt
Hochstraße 35–37
60313 Frankfurt am Main

Bis zum Ablauf des 03. August 2015, 24:00 Uhr unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge von Aktionären werden unverzüglich durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden zusammen mit dieser Einladung darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Hochstraße 35–37, 60313 Frankfurt am Main zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt.

Frankfurt am Main, den 18. Juni 2015

ICF Systems AG

– Der Vorstand –

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