Da Vinci Luxury AG – Hauptversammlung 2015

DA VINCY LUXURY AG
Kaiserslautern
WKN: 518830 – ISIN: DE00005188304

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der DA VINCI LUXURY AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die stattfindet am
Montag, den 31. August 2015, um 11:00 Uhr
im
Hotel EUROPA CITY
Konstanzer Str. 60
10707 Berlin

– Tagesordnung –

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 der DA VINCI LUXURY AG, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrates der DA VINCI LUXURY AG.

Diese Unterlagen können im Internet unter www.davinci-luxury.com eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern. Das Aufsichtsratsmitglied Hendrik Klein hat mit Wirkung vom 14.6.2015 sein Mandat als Aufsichtsrat der DA VINCI LUXURY AG niedergelegt. Damit ist der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß besetzt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als neues Aufsichtsratsmitglied den früheren Vorstand unserer Gesellschaft, Herrn Hans-Eberhard Volkmann, geb. 29.03.1934, von Beruf Kaufmann, wohnhaft in Hochspeyer, gem. § 7 Abs. 2 der Satzung zu wählen.

Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Ingo Voigt und Joachim Paech endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 31.08.2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ingo Voigt, Rechtsanwalt, wohnhaft in Hamburg und Herrn Joachim Paech, Investment-Banker, wohnhaft in Wollerau, Schweiz, gem. § 7 Abs. 2 der Satzung zu wählen.

Herr Voigt ist Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Cannabis AG. Die Herren Volkmann und Paech üben keine Ämter in in- oder ausländischen Aufsichtsräten oder sonstigen vergleichbaren Aufsichtsgremien aus.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft über die nachstehend genannte Hinterlegungsstelle einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2015 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 6 Tagen, spätestens am 25. August 2015, der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind ausschließlich zu richten an:
DA VINCI LUXURY AG

DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.

Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Johann Strauß, Saarlouiser Str. 42, 66740 Saarlouis. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.

Kaiserslautern, im Juli 2015

DA VINCI LUXURY AG

Der Vorstand

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