msg life ag – Vereinbarung von Bezugsrechten im Hinblick auf genehmigtes Kapital

msg life ag

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0005130108

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG – Vereinbarung
von Bezugsrechten im Hinblick auf genehmigtes Kapital



Die ordentliche Hauptversammlung der msg life ag hat am 25. Juni 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2020 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 21.401.226,- (in Worten: Euro einundzwanzig Millionen vierhunderteintausendzweihundertsechsundzwanzig) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 13.05.2015 im Bundesanzeiger zu Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der msg life ag veröffentlicht worden ist, verwiesen.

Das bisher in § 5 Abs. 4 der Satzung der msg life ag geregelte, bis zum 16. August 2015 befristete Genehmigte Kapital ist mit Wirksamwerden der neuen Ermächtigung sowie der entsprechenden Satzungsänderung aufgehoben worden.

Der entsprechende Beschluss über die Schaffung des genehmigten Kapitals wurde am 22. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 731887) eingetragen.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Juli 2015

msg life ag

Der Vorstand

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