ENCAVIS AG: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

ENCAVIS AG

Hamburg

– ISIN DE0006095003 /​/​ WKN 609 500 –
– ISIN DE000A3H23Y1 /​/​ WKN A3H 23Y –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG –
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die ordentliche Hauptversammlung der Encavis AG in Hamburg (die „Gesellschaft“) hat am 27. Mai 2021 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 26. Mai 2023 eigene Aktien – nach Maßgabe der Bestimmungen des am 19. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 11 der Tagesordnung – zu erwerben und diese zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

 

Hamburg, im Mai 2021

ENCAVIS AG

Der Vorstand

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