Aurelius AG – Beteiligung

AURELIUS AG

Grünwald

AG München, HRB 161677



Die Gesellschaft hat im Mai 2015 gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgegeben, dass ihr die LOTUS Aktiengesellschaft, Grünwald, höchstvorsorglich für den Fall, dass ihr als Partei des von ihr mit der Trisotech GmbH, Grünwald, Herrn Dr. Dirk Markus, London, Vereinigtes Königreich und Herrn Gert Purkert, München, abgeschlossenen Poolvertrags über Aktien und Stimmrechte der AURELIUS AG die Aktien der anderen drei Poolmitglieder gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sein sollten, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt hat, dass ihr für diesen Fall unmittelbar und mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört.

Die Gesellschaft gibt nun gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt, dass ihr die Lotus AG, Grünwald höchstvorsorglich gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihr nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört.

Die Gesellschaft hat im Mai 2015 gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgegeben, dass ihr die Ventus GmbH, Innsbruck, Österreich, höchstvorsorglich für den Fall, dass der LOTUS Aktiengesellschaft, Grünwald, als Partei des von ihr mit der Trisotech GmbH, Grünwald, Herrn Dr. Dirk Markus, London, Vereinigtes Königreich und Herrn Gert Purkert, München, abgeschlossenen Poolvertrags über Aktien und Stimmrechte der AURELIUS AG die Aktien der anderen drei Poolmitglieder gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sein sollten, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt hat, dass ihr für diesen Fall mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört, da ihr in diesem Fall diese Aktien der von ihr abhängigen LOTUS Aktiengesellschaft wiederum gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen wären.

Die Gesellschaft gibt nun gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt, dass ihr die Ventus GmbH, Innsbruck, höchstvorsorglich gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihr nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört.

Die Gesellschaft hat im Mai 2015 gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgegeben, dass ihr Herr Dr. Dirk Markus, London, Vereinigtes Königreich, höchstvorsorglich für den Fall, dass der LOTUS Aktiengesellschaft, Grünwald, als Partei des von ihr mit der Trisotech GmbH, Grünwald, Herrn Gert Purkert, München und Herrn Dr. Dirk Markus, London, Vereinigtes Königreich, abgeschlossenen Poolvertrags über Aktien und Stimmrechte der AURELIUS AG die Aktien der anderen drei Poolmitglieder gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sein sollten, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt hat, dass ihm für diesen Fall unmittelbar und mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört, da ihm in diesem Fall diese Aktien der LOTUS Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG wiederum über die von ihm abhängige Ventus GmbH, Innsbruck, Österreich, zuzurechnen wären.

Die Gesellschaft gibt nun gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt, dass ihr Herr Dr. Dirk Markus, London, höchstvorsorglich gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihm nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der AURELIUS AG gehört.

 

Grünwald, im Juli 2015

Der Vorstand

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