Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung

Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft

Laupheim

Wertpapier – Kennnummer 626200
ISIN DE0006262009



Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 24. September 2015, um 10.00 Uhr im Kulturhaus Schloss Großlaupheim, Claus-Graf-Stauffenberg-Straße 15, 88471 Laupheim, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.


Die Tagesordnung für die Hauptversammlung lautet wie folgt:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionär), Ulm, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der LuMe Vermögensverwaltung GmbH, Nicolaus-Otto-Str. 25, 89079 Ulm, eingetragen im Handelsregister Ulm unter HRB 4981, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der LuMe Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Ulm (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 55,13 je Aktie der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH übertragen.“

Der LuMe Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Ulm gehören mehr als 95 % des Grundkapitals der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft („Gesellschaft“). Sie ist damit deren Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG. Auf der Grundlage von § 327a Abs. 1 AktG hat die LuMe Vermögensverwaltung GmbH mit Schreiben vom 28. Mai 2015 vom Vorstand der Gesellschaft verlangt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH beschließen kann. Am 27. Juli 2015 hat die LuMe Vermögensverwaltung GmbH dem Vorstand der Gesellschaft die Höhe der festgelegten Barabfindung mitgeteilt und ihr Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG wiederholt und konkretisiert. Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH hat die Barabfindung auf EUR 55,13 je Aktie der Gesellschaft festgelegt.

Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft die nach § 327b Abs. 3 AktG erforderliche Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts vor Einberufung der Hauptversammlung übermittelt, durch welche die BW-Bank die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LuMe Vermögensverwaltung GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH hat für diese außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre in einem schriftlichen Bericht dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH hat die Höhe der Barabfindung mit Unterstützung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt. Die Angemessenheit wurde durch den vom Landgericht Stuttgart bestellten sachverständigen Prüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.


Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. September 2015 (00:00 Uhr) beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 17. September 2015 (24:00 Uhr) zugegangen sein:

Kässbohrer Geländefahrzeug AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 136 26351

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können jedoch hiervon abweichende Regelungen zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Ein Formular, das für die Erteilung der Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.


Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Der Vorstand
Kässbohrerstraße 11
88471 Laupheim
Telefax: +49 (0) 7392 900-504
E-Mail: hauptversammlung@pistenbully.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich im Internet unter www.pistenbully.com (anschließend navigieren Sie bitte auf der Webseite abfolgend: PistenBully Welt, Unternehmen, Investor Relations, Außerordentliche Hauptversammlung Squeeze-out) zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 9. September 2015 (24:00 Uhr) unter der oben genannten Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.


Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Dokumente in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Kässbohrerstraße 11, 88471 Laupheim zugänglich:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014;

der von der LuMe Vermögensverwaltung GmbH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung vom 30. Juli 2015;

der von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2–4 AktG vom 3. August 2015.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Die vorbezeichneten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.050.752,00. Es ist eingeteilt in 5.019.520 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 5.019.520.

 

Laupheim, im August 2015

Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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