WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG Berichtigung der Veröffentlichung vom 07.08.2015

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Frankfurt am Main

WKN A1X3X3
ISIN DE 000 A1X3X33

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

I.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Juni 2015 unter TOP 7 die Zustimmung zum Abschluß von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit der River Düsseldorf Immobilien GmbH und der River Frankfurt Immobilien GmbH erteilt.

Hiergegen haben die Aktionäre Caterina Steeg aus Würzburg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH aus Köln und Phila Beteiligungs-AG aus Nürnberg vor dem Landgericht Frankfurt am Main bei der 5. Kammer für Handelssachen jeweils Anfechtungsklagen erhoben.

Die vorgenannte Hauptversammlung hat weiter unter TOP 4 eine Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Arbeitnehmer beschlossen und zur Bedienung der Optionen ein genehmigtes Kapital von bis zu EUR 3,3 Mio. geschaffen. Dagegen hat die vorgenannte Phila Beteiligungs-AG ebenfalls Anfechtungsklage erhoben.

II.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und zwar unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 128/15.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde anberaumt auf den 17. November 2015 um 10.45 Uhr im Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main) im Raum 304.

 

Frankfurt am Main, den 5. August 2015

Der Vorstand

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