Corona Equity Partner AG – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

CORONA EQUITY Partner AG

Grünwald

ISIN: DE0006341183

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung

 

der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 8. September 2015 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grünwalder Freizeitpark GmbH, Südliche Münchner Straße 35d, 82031 Grünwald, Einlass ab 09:30 Uhr.

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Juli 2015 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur oben genannten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Auf Verlangen des Aktionärs Karl-Friedrich Kalmund vom 13. August 2015 wird gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Absatz 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2015 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 7 um die folgenden Tagesordnungspunkte 8 und 9 ergänzt und hiermit bekannt gegeben:

Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Uto Baader

Der Aktionär Karl-Friedrich Kalmund schlägt vor, das durch die Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Uto Baader gemäß § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.

Tagesordnungspunkt 9:
Neuwahl zum Aufsichtsrat

Im Falle der Annahme des Abberufungsantrags unter Tagesordnungspunkt 8 ist eine Nachwahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aktionär Karl-Friedrich Kalmund schlägt vor, Herrn Sven-Roger von Schilling, Kaufmann, 65719 Hofheim in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung und §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären bestellt werden. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Begründung:
Der Aufsichtsrat der CORONA EQUITY Partner AG repräsentiert die wesentlichen Aktionärsgruppen nicht entsprechend der tatsächlichen Anteile der Aktionärsgruppen. Der von mir vorgeschlagene Herr von Schilling verfügt über umfangreiche berufliche Erfahrung und über die notwendigen Kenntnisse, insbesondere durch seine Erfahrungen als langjähriger Finanzvorstand börsennotierter Gesellschaften, um die Entwicklung der Gesellschaft hinsichtlich der aktuell angespannten Liquiditätssituation der einzigen Tochtergesellschaft und der damit notwendigen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Sinne aller Aktionäre weiter zu begleiten. Ich meine zudem, dass es im besten Interesse aller Aktionäre ist, die begonnene Professionalisierung und Neutralität des Aufsichtsgremiums weiter zu stärken. Nur so kann der Kapitalmarkt überzeugt werden, uns weiter das Vertrauen in die positive Entwicklung der Gesellschaft zu gewähren.

 

Grünwald, im August 2015

CORONA EQUITY Partner AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

Wer bereits aufgrund der Veröffentlichung der Tagesordnung im Bundesanzeiger von 16. Juli 2015 eine Anforderung nach § 125 AktG übermittelt hatte, erhält das Ergänzungsverlangen unaufgefordert in der gleichen Stückzahl unverzüglich übersandt.

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