eZono AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

eZono AG

Jena

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 29. September 2015 um 9.30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der eZono AG ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena) eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei übermittelt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 bereits festgestellt hat, ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen.

2. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat im Vorfeld Angebote mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt und bewertet.

Aufgrund der Erfahrungen mit der Gesellschaft und der angebotenen Reduktionen bei der Vergütung schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ndl. Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

5. Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der einberufenen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtratsmitglieder. Es sind daher drei Mitglieder für den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu die Wahl folgender Personen bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung vor, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet:

a) Katrin Uschmann, Investmentmanagerin, Gräfenhain

b) Herrn Hugo Harrod, Investmentmanager, London/Vereinigtes Königreich

c) Herrn Thomas Casdagli, Investmentmanager, London/Vereinigtes Königreich.

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 12 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6. Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 387.070,– um bis zu EUR 100.000,– auf bis zu EUR 487.070,– durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 10,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen.

Die jungen Aktien sind für dasjenige Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, in voller Höhe gewinnbezugsberechtigt.

Den Aktionären wird der Bezug der jungen Aktien im Verhältnis 4:1 angeboten. Spitzenbeträge oberhalb dieses Bezugsverhältnisses sind vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Bezugsrechte sollen weder handelbar noch abtretbar sein. Die Frist zur Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntmachung desselben. Im Falle einer nicht vollständigen Ausschöpfung der Bezugsrechte sollen die nicht bezogenen neuen Aktien (einschließlich der nicht bezogenen Spitzen) zum Ausgabebetrag von EUR 10,00 je Aktie den Aktionären vom Vorstand innerhalb einer weiteren Bezugsfrist von zwei Wochen zur Zeichnung angeboten werden. Die Zeichnung junger Aktien aus der Kapitalerhöhung ist in jedem Fall nur bis zum Ablauf des 29. Oktober 2015 möglich.

Die Zeichnung der jungen Aktien wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Die Hauptversammlung hat am 15.01.2015 zu Tagesordnungspunkt 2 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelanleihen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung Beschluss gefasst. Hierbei ist die Verwaltung zur Ausgabe von insgesamt 3.000.000 Stück Wandelanleihen zu je EUR 1,00 ermächtigt worden. Zur Bedienung derselben ist im Rahmen von § 192 Abs. 3 S. 1 AktG ein Bedingtes Kapital V in Höhe von nom. EUR 50.000,– beschlossen worden (vgl. § 5 Abs. 10 der Satzung. Diese Limitierung war aufgrund des § 192 Abs. 3 S. 1 AktG erforderlich geworden, nachdem zuvor bereits die bedingten Kapitalia I bis IV geschaffen worden waren.

Von der Ermächtigung zur Ausgabe der vorbezeichneten Wandelanleihen haben Vorstand und Aufsichtsrat zwischenzeitlich erschöpfend Gebrauch gemacht; insgesamt sind Wandelschuldverschreibungen in Höhe von nom. EUR 2.999.994,– gezeichnet worden.

Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 15.01.2015 zu Tagesordnungspunkt 2 u.a. Folgendes beschlossen:

„…im Falle der Durchführung einer weiteren Finanzierungsrunde der Gesellschaft (wie nachfolgend definiert) vor dem Fälligkeitstag der Wandelschuldverschreibungen: In diesem Fall beläuft sich der Wandlungspreis je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf 75 % des im Rahmen der weiteren Finanzierungsrunde der Gesellschaft für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bezahlten Preises (Ausgabepreis einschließlich Leistungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 HGB), mindestens jedoch auf den auf eine Stückaktie der Gesellschaft entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals; dementsprechend wird in diesem Fall bei Wandlung der Wandelschuldverschreibungen eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 gegen Einlieferung von Wandelschuldverschreibungen mit einem solchen Gesamtnennbetrag ausgegeben, der dem vorgenannten Wandlungspreis entspricht; das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Gesamtnennbetrages der zur Wandlung eingelieferten Wandelschuldverschreibungen durch den vorgenannten Wandlungspreis und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; (…) als „weitere Finanzierungsrunde der Gesellschaft“ gilt jede Ausgabe (oder Serie von zusammenhängenden Ausgaben über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten) von insgesamt mindestens 5.000 neuen Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 aus einer von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen oder aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus einem genehmigten Kapital;…“

Mit Beschluss vom 22.07.2015 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom 29.07.2015 auf Basis der von der Hauptversammlung vom 18.06.2014 erteilten Ermächtigung in § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2014/I) eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 78.934,– auf EUR 387.070,– durch Ausgabe von 78.934 neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 10,00 je Aktie gegen Bareinlage beschlossen. Diese Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014/I stellt eine „weitere Finanzierungsrunde der Gesellschaft“ im Sinne der vorgenannten Wandelanleihebedingungen dar, sodass der Wandlungspreis für die ausgegebenen Wandelanleihen EUR 7,50 je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 beträgt. Dementsprechend sind die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15.01.2015 ausgegebenen Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 2.999.994,– berechtigt, diese in insgesamt 399.999 neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu wandeln. Hierfür ist das vorhandene Bedingte Kapital V der Gesellschaft zu Bedienung der Umtauschrechte nicht ausreichend. Hierfür sind – im zeitlichen Einklang mit den jeweils anstehenden Erhöhungen des Grundkapitals – mehrere Anpassungen des bedingten Kapitals erforderlich.

In einem ersten Schritt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, zur Bedienung der in der Hauptversammlung vom 15.01.2015 zu TOP 2 geschaffenen Wandelungsrechte ein Bedingtes Kapital VI in Höhe von EUR 40.305,– wie folgt zu schaffen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 40.305,– bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 40.305 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem im vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschluss bestimmten Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Wandelschuldverschreibungen gemäß dem Ermächtigungsbeschluss vom 15. Januar 2015 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungsrechts ausgegebenen neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres an gewinnberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

b)

§ 5 (Grundkapital) der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 11 ergänzt:

„(11)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 40.305,– eingeteilt in bis zu 40.305 neue auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 ausgegeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem im vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschluss bestimmten Wandlungspreis. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungsrechts ausgegebenen neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres an gewinnberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

c)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 11 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung der Gesellschaft vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungsrechten.

II. Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen.

Somit hat die Anmeldung bis spätestens 22. September 2015 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: eZono AG, Spitzweidenweg 32, 07743 Jena,

per Telefax-Nr. 0 36 41 / 87 61 759

per E-Mail: Ina.K@eZono.com.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 22. September 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 9 AktG genannte Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.ezono.com zugänglich gemacht.

 

Jena, im August 2015

eZono AG

Der Vorstand

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