RIXX Invest AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 (am Dienstag, den 19. Dezember 2023, um 12:00 Uhr)

RIXX Invest AG

Berlin

ISIN: DE000A3H2341
WKN: A3H234

ISIN: DE000A37FTY6
WKN: A37FTY

ISIN: DE000A37FTZ3
WKN: A37FTZ

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023
(Virtuelle Hauptversammlung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Eigenschaft als Vorstand der RIXX Invest AG
(im Folgenden auch „Gesellschaft“)
laden wir hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein

am Dienstag, den 19. Dezember 2023, um 12:00 Uhr (MEZ).

Ort der Hauptversammlung i.S.d. Aktiengesetzes:

Satellite Office Berlin
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin

 

 

I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge

 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die RIXX Invest AG zum 31. Dezember 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Die vorstehenden Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Jahresfehlbetrages, liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Verwendung des Jahresfehlbetrags 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 557.215,54 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung

Um weitere Handlungsoptionen zu erschließen und jederzeit die Transparenz des Tätigkeitsbereiches des Unternehmens zu gewährleisten, soll der Gegenstand des Unternehmens angepasst werden.

Der Unternehmensgegenstand ist in § 2 der Satzung geregelt, der in der aktuellen Fassung wie folgt lautet:

„(1) Zweck des Unternehmens ist die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich insbesondere mit der Exploration, der Produktion und dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, dem An- und Verkauf sowie der An- und Vermietung von Explorationsgerät, Bohrplattformen, Pipelines, Terminals und anderen Anlagen, Ausrüstungsgegenständen und Zubehör, die für die Exploration, der Produktion und dem Verkauf erforderlich, nützlich oder geeignet sind sowie dem An- und Verkauf von Mineralgewinnungsrechten, befassen. Als Beteiligung im vorgenannten Sinne gelten auch jede Form von Genussrechtskapital, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung. Die Gesellschaft darf die vorgenannten Zwecke auch unmittelbar verfolgen. Ferner darf die Gesellschaft Vermögensanlagen verwalten, sichern und an- und verkaufen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

(3) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

„(1) Zweck des Unternehmens ist die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich insbesondere mit der Exploration, der Produktion und dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, dem An- und Verkauf sowie der An- und Vermietung von Explorationsgerät, Bohrplattformen, Pipelines, Terminals und anderen Anlagen, Ausrüstungsgegenständen und Zubehör, die für die Exploration, der Produktion und dem Verkauf erforderlich, nützlich oder geeignet sind sowie dem An- und Verkauf von Mineralgewinnungsrechten, befassen. Zudem darf das Unternehmen Investments im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung insbesondere, aber nicht ausschließlich im Energie-, Verkehrs-, Immobilien-, Bau-, Agrikultur- sowie Industriesektor tätigen. Als Beteiligung im vorgenannten Sinne gelten auch Aktien inklusive ihrer Derivate sowie jede Form von Genussrechtskapital, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung. Die Gesellschaft darf die vorgenannten Zwecke auch unmittelbar verfolgen. Ferner darf die Gesellschaft Vermögensanlagen verwalten, sichern und an- und verkaufen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

(3) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

6.

Genehmigtes Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 5.525.000, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand ist auch berechtigt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den bei der Gesellschaft bereits bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Gewinnverteilung gleichstehen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

b)

§ 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung, der bisher freigeblieben war, wird wie folgt gefasst:

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 5.525.000, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand ist auch berechtigt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den bei der Gesellschaft bereits bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Gewinnverteilung gleichstehen.

(2) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2023, um 12:00 Uhr (MEZ) nach Maßgabe von § 18 Abs. 3 der Satzung der RIXX Invest AG und gem. § 118a Abs. 1 S. 1 2. Alt AktG durch Bestimmung des Vorstands als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, vgl. §§ 118a Abs. 2 S. 4, 134 Abs. 3 S. 5 AktG) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 28. November 2023, 0:00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Für die Anmeldung genügt die Textform in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter folgender Adresse zugehen:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2023@gfei.de

 

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 12. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

 

zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere der Zugangsdaten für das Aktionärsportal) sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

 

2. Verfahren für die Stimmabgabe und Vertretung durch Dritte

a)

Elektronische Briefwahl

Angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen ab dem 28. November 2023, 0:00 Uhr (MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 19. Dezember 2023 zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

 

b)

Vollmacht an Dritte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Versammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 19. Dezember 2023 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

erfolgen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung findet sich auch unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

 

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 18. Dezember 2023, 18:00 Uhr (MEZ), postalisch oder bis zum Beginn der Abstimmung per E-Mail bei folgender Adresse eingegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2023@gfei.de

 

c)

Vollmacht an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden.

Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 19. Dezember 2023 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

erfolgen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zum Download zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 18 Dezember 2023, 18:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bis zum Beginn der Abstimmung bei folgender Adresse eingetroffen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2023@gfei.de

3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 6, 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 1-3, 131 Abs. 1a S. 1 AktG

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage.

Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 24. November 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden gem. § 124 Abs. 1 S. 1 AktG unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zugänglich gemacht.

 

 

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 118a Abs. 1 Nr. 3, 126 Abs. 1, 127 AktG

Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung zu stellen gem. § 118a Abs. 1 Nr. 3 AktG. Aktionäre können ferner der Gesellschaft Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 4. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich an folgende Adresse übermitteln

E-Mail: rixx-invest-hv-2023@gfei.de

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zugänglich machen.

 

c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a S. 1 AktG

Den Aktionären steht gemäß § 131 Abs. 1 S. 1 AktG ein Auskunftsrecht zu. Gemäß § 131 Abs. 1a S. 1 AktG hat der Vorstand vorgegeben, dass Fragen der Aktionäre spätestens 3 Tage vor der Versammlung über das Aktionärsportal unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zu stellen sind. Demnach sind die Fragen bis spätestens dem 15. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), einzureichen, § 131 Abs. 1a S. 2, 121 Abs. 7 AktG.

Jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär ist in der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands eingeräumt.

Die Fragerechte beschränken sich in der Versammlung sodann auf den in § 131 Abs. 1d und Abs. 1e AktG geregelten Umfang.

 

d) Stellungnahmen gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AktG

Den Aktionären steht gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 6 i.V.m. § 130a Abs. 1-3 AktG das Recht zu, Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation bis 5 Tage vor der Hauptsammlung zu den Gegenständen der Tagesordnung an die Gesellschaft zu übermitteln. Diese sind spätestens 4 Tage vor der Hauptversammlung zugänglich zu machen.

Diese Recht ist gem. § 130a Abs. 1 S. 2 AktG auf ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionäre beschränkt.

Ferner dürfen die Stellungnahmen gem. § 130a Abs. 1 S. 3 AktG einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten.

Die Stellungnahmen sind als Text im PDF-Format zu übermitteln über das Aktionärsportal unter

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

 

e) Rederecht gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG

Aktionären die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind wird durch § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation nach § 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG eingeräumt

 

f) Widerspruchsrecht gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG

Gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG ist den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Der Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das Aktionärsportal:

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

zur Niederschrift des Notars erklärt werden.

 

 

4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.050.000 und ist eingeteilt in 7.716.667 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien und 3.333.333 stimmrechtslose Vorzugsstückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 11.050.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 7.716.667.

 

 

5. Datenschutzrechtliche Informationen

a) Allgemeine Informationen

(1) Einführung

Die RIXX Invest AG („wir”, „uns”, „unser”) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Die nachfolgenden Hinweise geben Ihnen Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre diesbezüglichen Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/​679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DS-GVO”), dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG”), dem Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung der RIXX Invest AG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und Bevollmächtigten.

Die gesamte Hauptversammlung (einschließlich Generaldebatte, Beantwortung übermittelter Fragen und Abstimmung) wird in Bild und Ton in Echtzeit über einen virtuellen Versammlungsraum im Internet übertragen (sog. „Livestream”).

Dieser virtuelle Versammlungsraum ist ausschließlich für Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich, die einen dafür erforderlichen Zugangscode besitzen, sowie für die RIXX Invest AG und deren Vertreter, Beauftragte oder Dienstleister, die bei der Durchführung der Hauptversammlung mitwirken. Wenn der Aktionär oder sein Bevollmächtigter sich über die im virtuellen Versammlungsraum vorgesehenen Instrumente an der Hauptversammlung beteiligt, kann es sein, dass er im hierfür erforderlichen Umfang in Bild und Ton in der Hauptversammlung wahrnehmbar wird. Der virtuelle Versammlungsraum ist erreichbar unter der Webadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​hauptversammlungen

 

Bitte beachten Sie ergänzend zu den hiesigen Informationen die Datenschutzhinweise, die unter dieser Webadresse vom Betreiber der Webseite hinterlegt sind.

(2) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

RIXX Invest AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin,

die Daten des Datenschutzbeauftragten der RIXX Invest AG sind:

Herr Margaritis Stogiannidis (margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com)

RIXX Invest AG

Kurfürstendamm 194

10707 Berlin

E-Mail: info@rixx-invest.com

b) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Herr Margaritis Stogiannidis

c/​o RIXX Invest AG

Kurfürstendamm 194

10707 Berlin

E-Mail: margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com

c) Betroffene personenbezogene Daten

Wir verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten von teilnehmenden Aktionären und Bevollmächtigten, wobei nicht für alle genannten Betroffenen stets alle genannten personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

• Vor- und Nachname

• Anschrift

• Telefonnummer

• E-Mail-Adresse

• Aktienanzahl, Aktiengattung und Besitzart der Aktien

• Zugangscode für den Zutritt zum virtuellen Versammlungsraum

• Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten an Bevollmächtigte

Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten („Anfrage”), verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Anfrage mitgeteilt wurden und die erforderlich sind, um die Anfrage zu beantworten (z.B. die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie etwa E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Widersprüchen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder deren Bevollmächtigten.

Sofern wir diese Daten nicht direkt vom betroffenen Aktionär oder Vertreter erhalten, werden uns diese von den jeweils für den Aktionär tätigen Finanz- oder Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Ist der betroffene Aktionär Namensaktionär, haben wir seine Kontaktdaten dem Aktienregister entnommen.

d) Zweck und Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

• für die Teilnahme an und die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Anträge auf Zulassung zur Hauptversammlung, Versendung des Zugangscodes für den virtuellen Versammlungsraum)

• zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen (z.B. für die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, Erfüllung von Dokumentationspflichten)

• zur Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte (z.B. elektronische Fragemöglichkeit, Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl)

• zur Kommunikation mit den zur Hauptversammlung zugelassenen Aktionären und Bevollmächtigten

• zur Verhinderung und Aufdeckung von illegalen Aktivitäten

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen der SE-VO (Art. 52 ff. SE-VO) und die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 118 ff. AktG) jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DS-GVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Aufsichts-, Steuer- und Handelsrecht. Rechtsgrundlage bildet auch hier Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DS-GVO.

Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, wie die Vorbereitung der Hauptversammlung und die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Hauptversammlung oder die Wahrung der Wertpapierhandelsvorschriften außereuropäischer Länder. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO. Soweit Sie uns personenbezogene Daten in Zusammenhang mit einer Anfrage übermitteln, ist Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung zum Zwecke der Beantwortung Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DS-GVO.

Im Rahmen der Beantwortung von Fragen durch die RIXX Invest AG im Rahmen der Hauptversammlung kann es dazu kommen, dass der Name des Fragestellers genannt wird, wenn der Fragesteller hierin eingewilligt hat, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder dies zur Beantwortung der Frage erforderlich ist oder sonst im berechtigten Interesse der Gesellschaft liegt (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a, c bzw. f DS-GVO).

e) Weitere Empfänger der personenbezogenen Daten

Der Zugang zum virtuellen Versammlungsraum und damit zum Livestream ist neben der RIXX Invest AG und ggf. von RIXX Invest AG zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung eingesetzten Dienstleistern nur Aktionären und Bevollmächtigten erlaubt, deren Teilnahme von der RIXX Invest AG bewilligt wurde und die über einen Zugangscode verfügen.

Zur Organisation und Durchführung der Hauptversammlung bedienen wir uns zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister in der EU (z.B. Hauptversammlungs-Provider, IT-Dienstleister, Bank, Notar, Rechtsanwälte), die – soweit erforderlich – durch Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DS-GVO datenschutzrechtlich verpflichtet werden. Diese Dienstleister erhalten von RIXX Invest AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unserer Weisung. Die RIXX Invest AG bleibt in diesen Fällen für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.

Wir können verpflichtet sein, personenbezogene Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, die die personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung verarbeiten (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO), insbesondere an öffentliche Stellen wie die zuständige Aufsichtsbehörde.

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben, erfolgt die Weitergabe nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder eine Vereinbarung der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission) vorhanden sind.

f) Speicherdauer

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Wir anonymisieren oder löschen diese personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit uns gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im AktG, im Handelsgesetzbuch oder in der Abgabenordnung) zu einer längeren Speicherung verpflichten oder die Daten für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, beispielsweise im Falle von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, erheblich sind; in diesen Fällen speichern wir die Daten, solange die entsprechenden Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bestehen oder bis zum rechtskräftigen oder anderweitig endgültigen Abschluss der entsprechenden Verfahren, einschließlich etwaiger Vollstreckungsverfahren.

g) Ihre Rechte nach der DS-GVO

Sie können sich jederzeit und unentgeltlich mit einer formlosen Mitteilung an unseren Datenschutzbeauftragten oder direkt an uns wenden, um Ihre Rechte gemäß der DS-GVO auszuüben, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Sie haben hiernach das Recht:

• gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

• gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

• gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird (die Einschränkung gilt dann für die Dauer der Überprüfung), wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt und sie die Löschung ablehnen, wenn wir die personenbezogenen Daten zwar nicht länger benötigen, Sie sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben (für die Dauer der Überprüfung der Berechtigung des Widerspruchs);

• gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

• gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und

• gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Näher hierzu sogleich Ziffer 7.

h) Beschwerderecht

Bei Fragen und Beschwerden können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe Ziffer 1) c)) oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DS-GVO).

Die für RIXX Invest AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Tel: 030 13889 – 0
Fax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

 

 

Berlin, im November 2023

RIXX Invest AG

Der Vorstand

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