ItN Nanovation AG – Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

ItN Nanovation AG

Saarbrücken

ISIN: DE000A0JL461
WKN: A0JL46

Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I/2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2015 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapital (Genehmigtes Kapital I/2014) gemäß Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2020 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.760.103,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht).

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Stückaktien in bestimmten Fällen nach Maßgabe der Bestimmungen des am 8. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung auszuschließen.

Die entsprechende Satzungsänderung in Ziffer 5.2 der Satzung ist am 14. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen,
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen
bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2015 hat den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, bis zum 31. Mai 2020 einmalig oder mehrmals Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 2.000.000 auf den Inhaber lautender nennbetragsloser Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 2.000.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- oder Wandelschuldbedingungen sowie nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung zu gewähren.

Dazu wurde in Ziffer 6.2 der Satzung das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 auf den Inhaber lautender nennbetragsloser Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015).

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung auszuschließen.

Das Bedingte Kapital 2015 gemäß Ziffer 6.2 der Satzung ist am 14. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 mit dem Beschluss betreffend die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2015 sowie über die Neufassung von Ziffer 6.2 der Satzung der Gesellschaft wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken (HRB 15671) hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

 

Saarbrücken, im August 2015

ItN Nanovation AG

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.