Eyemaxx Real Estate AG: Korrektur des Bezugsangebot vom 2. September 2021 an die Aktionäre der Gesellschaft zum Bezug von Schuldverschreibungen der 5,0 % Wandelschuldverschreibung 2021/2022

Eyemaxx Real Estate AG

Aschaffenburg

Korrektur des Bezugsangebot vom 2. September 2021
an die Aktionäre der Gesellschaft
– ISIN DE000A0V9L94 –

zum Bezug von Schuldverschreibungen der
5,0 % Wandelschuldverschreibung 2021/​2022
ISIN DE000A3E5VR6 /​ WKN A3E5VR

Im Rahmen des Bezugsangebots vom 2. September 2021 bezüglich einer Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 4.260.000,00, unterteilt in 4.260 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 und einer Laufzeit vom 21. September 2021 bis zum 20. März 2022 und einer halbjährlich zahlbaren Festverzinsung in Höhe von 5,00 % pro Kalenderjahr sowie der Pflicht zur Wandlung in insgesamt bis zu 1.252.941 Aktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 3,40 (im Folgenden jeweils eine „Teilschuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen 2021/​2022“) wurden unter der Überschrift „Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Schuldverschreibungen 2021/​2022“ folgende Rechte der Gesellschaft als Teil der Anleihebedingungen bezeichnet:

Die Gesellschaft hat das Recht, die Schuldverschreibungen 2021/​2022 vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Gesellschaft hat das Recht, noch ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 insgesamt, nicht jedoch teilweise, zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 zu irgendeinem Zeitpunkt auf 25% oder unter 25 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen 2021/​2022 fällt.

Im Interesse einer besseren Platzierbarkeit verzichtet die Gesellschaft auf diese Rechte und diese Rechte sind nicht Teil der Anleihebedingungen.

Korrekt ist daher folgendes:

Die Gesellschaft hat kein Recht, die Schuldverschreibungen 2021/​2022 vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Gesellschaft hat kein Recht, noch ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 insgesamt, nicht jedoch teilweise, zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 2021/​2022 zu irgendeinem Zeitpunkt auf 25% oder unter 25 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen 2021/​2022 fällt.

Aschaffenburg, im September 2021

Eyemaxx Real Estate Aktiengesellschaft

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