Bebra Biogas Holding AG – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Bebra Biogas Holding AG

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nr. A0Z23D
ISIN-Nr. DE000A0Z23D3

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG



Die außerordentliche Hauptversammlung der Bebra Biogas Holding AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 17. Dezember 2012 hat u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das (nach der unter Top 3 zu beschließenden Kapitalerhöhung) EUR 2.770.000,00 beträgt und in 2.770.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 2.770.000,00 um EUR 2.216.000,00 auf EUR 554.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.315.442,97 zum Ausgleich des Bilanzverlusts zum 31.12.2011 und in Höhe von EUR 900.557,03 zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien nach § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG im Verhältnis von 5 zu 1. Die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

b) § 4 Abs. 1 der Satzung der Bebra Biogas Holding AG wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 554.000,00 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend Euro) und ist eingeteilt in 554.000 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend) Aktien ohne Nennwert (Stückaktien).“

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Ausgleich des Bilanzverlusts und Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien und deren Durchführung wurden am 11. März 2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 25. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch fünf teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Bebra Biogas Holding AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Bebra Biogas Holding AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

26. August 2015

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Bebra Biogas Holding AG im Verhältnis 5:1 im Freiverkehr („HIGH RISK MARKET“) der Börse Hamburg. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 25. August 2015.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Bebra Biogas Holding AG nach dem Stand vom 25. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je fünf 5 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0Z23D3) tritt eine 1 konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ISIN DE000A161291.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 5 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ISIN DE000A1613C2 eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Bebra Biogas Holding AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 09. September 2015

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen DE000A1613C2 bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Bankhaus Gebr. Martin AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung DE000A161291 im Freiverkehr („HIGH RISK MARKET“) der Börse Hamburg ist für den 26. August 2015 vorgesehen.

 

Hamburg, im August 2015

BEBRA BIOGAS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.