GESCO AG
Wuppertal
– WKN 587 590 –
– ISIN DE0005875900 –
Mitteilung über Beschlussfassung gemäß
§ 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der GESCO AG hat am 18. August 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 17. August 2020 Aktien der GESCO AG in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zudem hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, die so erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 8. Juli 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung wiedergegeben.
Wuppertal, im August 2015
GESCO AG
Der Vorstand
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