Odeon Film AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Bedingtes Kapital 2015/I)

ODEON FILM AG

München

ISIN: DE 0006853005
WKN: 685 300

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Bedingtes Kapital 2015/I)

Die Odeon Film AG, München, teilt gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit, dass die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 den Vorstand durch Beschluss gemäß § 221 AktG ermächtigt hat, bis zum Ablauf des 8. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 14.100.000,– zu begeben und den Inhabern Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 4.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund dieser Ermächtigung bis zum 8. Juni 2020 von der Odeon Film AG ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 4.700.000,– durch Ausgabe von bis zu 4.700.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllt wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht in bar oder mit eigenen Aktien erfüllt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des oben genannten Ermächtigungsbeschlusses in den Wandelschuldverschreibungsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungspreisen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die notarielle Niederschrift der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 mit dem Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I und die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Amtsgericht München, Handelsregister (HRB 188612) hinterlegt. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2015/I und Satzungsänderung wurde am 13.8.2015 unter HRB 188612 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.

 

München, den 18. August 2015

Odeon Film AG

Der Vorstand

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