XCOM Aktiengesellschaft – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

XCOM Aktiengesellschaft

Willich

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung der XCOM Aktiengesellschaft

am 29. September 2015 um 11.30 Uhr im Sheraton Düsseldorf Airport Hotel, Raum August Piccard, Terminal-Ring 4 in 40474 Düsseldorf. Die Einladung erfolgt auf das Verlangen unserer Aktionärin FinTech Group AG, Kulmbach, nach § 122 Abs. 1 AktG hin.

Der einzige Punkt der Tagesordnung lautet:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Stefan H. Tarach und Thomas Posovatz endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015, die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds Martin Korbmacher endet mit einer Neuwahl. Die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder kann auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2015 nicht rechtssicher durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Die FinTech Group AG schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen:

a) Martin Korbmacher, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Event Horizon Capital & Advisory GmbH, Frankfurt am Main

b) Frank Niehage, Usingen, Mitglied des Vorstandes der FinTech Group AG

c) Bernd Förtsch, Kulmbach, Mitglied des Vorstandes der Börsenmedien AG

Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 3 und 4 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Aktienbesitz ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung, also auf den 8. September 2015 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet werden, also spätestens am 22. September 2015, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

XCOM Aktiengesellschaft
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Fax: 0711-2148325

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft nach § 18 Abs. 4 der Satzung den Aktionär zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht muss gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft in Schriftform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG genannte Person, die hiervon befreit ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

XCOM Aktiengesellschaft
Allee 8
47877 Willich
Fax: +49(0)2154-9209 902
E-Mail: Dirk.Werner@xcom.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden bis spätestens 14. September 2015, 24:00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Internet unter www.xcom.de veröffentlichen.

Anträge auf Tagesordnungsergänzungen

Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens 4. September 2015, 24:00 Uhr, zugehen.

 

Willich, im August 2015

XCOM Aktiengesellschaft, Willich

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.