7C Solarparken AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten

7C SOLARPARKEN AG

Bayreuth

WKN: A11QW6 – ISIN: DE000A11QW68
WKN: A13SX1 – ISIN: DE000A13SX14

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

über die Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung
mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss
(Eintragung eines neuen genehmigten Kapitals)

Die Hauptversammlung der 7C SOLARPARKEN AG, Bayreuth (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) vom 15. Juli 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 6 das bestehende genehmigte Kapital, für das der Vorstand ermächtigt war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, aufgehoben sowie den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015) und hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in Tagesordnungspunkt 6 in der am 5. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 20. August 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth, HRB 6106, eingetragen.

 

Bayreuth, im August 2015

7C SOLARPARKEN AG

Der Vorstand

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