NABAG Anlage- und Beteiligungs Aktiengesellschaft – Bezugsangebot

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG

Nürnberg

WKN 674980/ ISIN DE0006749807

Bezugsangebot

Am 28. August 2015 hat der Vorstand der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG, Nürnberg, (die „Gesellschaft“) mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag beschlossen, von der Ermächtigung in § 4 Absatz 2 der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 580.000,00, das eingeteilt ist in 580.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00, durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 99.995,00 auf bis zu EUR 679.995,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines Bezugsrechts für die Aktionäre durch die Ausgabe von bis zu 99.995 auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 (einschließlich) gewinnberechtigt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag für die Neuen Aktien auf EUR 1,00 je Neuer Aktie festgelegt und beschlossen, den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht einzuräumen. Die BANK SCHILLING & CO Aktiengesellschaft, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg (die „BANK SCHILLING“), hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären während der Bezugsfrist im Verhältnis von 29:5 zum Bezug anzubieten, d.h. für neunundzwanzig alte Aktien können fünf Neue Aktien bezogen werden („Bezugsangebot“). Derzeit hält die Gesellschaft 4.500 eigene Aktien, die nicht bezugsberechtig sind. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat ein Aktionär auf seine Bezugsrechte aus 29 alten Aktien verzichtet.

Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der nachfolgenden genannten Voraussetzungen durchgeführt.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 08. September 2015 bis einschließlich 23. September 2015,12:00 Uhr MEZ

über ihre Depotbanken bei der BANK SCHILLING während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 29:5 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 23. September 2015 angebracht werden.

Für die neuen Aktien, die nicht im Rahmen des Bezugsangebotes aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts oder im Rahmen des Überbezugs bezogen werden, liegt der Gesellschaft eine verbindliche Zeichnungsgarantie von Herrn Antonio Napolitano über bis zu EUR 99.995,00 vor.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je Aktie beträgt EUR 1,00.

Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft am 07. September 2015 wird den Aktionären für jede Aktie jeweils ein Bezugsrecht eingebucht, wobei je neunundzwanzig Bezugsrechte zum Bezug von fünf Neuen Aktien berechtigen. Der Bezug ist nur in dem angegebenen Verhältnis von 29:5 oder einem vielfachen davon möglich. Entstehende Spitzen von Bezugsrechten verfallen ohne Gegenleistung.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN A1613A / ISIN DE000A1613A6) auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten geltend zu machen.

Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Aktien im Rahmen von Depotüberträgen „ex-Bezugsrecht“ übertragen, so dass die Bezugsrechte ggf. separat übertragen werden müssen.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugs- und Überbezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist bei der BANK SCHILLING aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist an die BANK SCHILLING zu entrichten. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.

Sofern nach Ablauf der Bezugsfrist infolge ausgeübter Bezugsrechte nicht genügend neue Aktien für die zusätzlich verbindlich abgegebenen Überbezugsanmeldungen vorhanden sind, werden die vorliegenden Überbezugsaufträge repartiert zugeteilt.

Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird von der Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Weder Depotbanken noch die Bezugsstelle werden einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Spitzenausgleich findet nicht statt.

Provision

Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision gerechnet.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, hinterlegt ist. Die Neuen Aktien werden in die Gattung der bereits bestehenden Aktien (WKN 674980 / ISIN DE0006749807) eingebucht. Die Erwerber erhalten ausschließlich eine Gutschrift auf Girosammeldepot. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und nach Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Nürnberg, im September 2015

NABAG Anlage- und
Beteiligungs AG

Der Vorstand

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