Fahrzeug-Werke Lueg AG, Bochum – Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 und 3 UmwG (LUEG Solutions GmbH als übertragende Gesellschaft)

Fahrzeug-Werke LUEG AG

Bochum

Amtsgericht Bochum, HRB 6869

Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 und 3 UmwG

 

 

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 und 3 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung der LUEG Solutions GmbH mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8899, als übertragende Gesellschaft auf die Fahrzeug-Werke LUEG AG als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG hin.

Die Fahrzeug-Werke LUEG AG hält alle Geschäftsanteile der LUEG Solutions GmbH, sodass gem. § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Fahrzeug-Werke LUEG AG nicht erforderlich ist. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung können Aktionäre der Fahrzeug-Werke LUEG AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Fahrzeug-Werke LUEG AG erreichen, jedoch gem. § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der LUEG Solutions GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Fahrzeug-Werke- LUEG AG ist ebenfalls entbehrlich, da der Fahrzeug-Werke LUEG AG sämtliche Geschäftsanteile an der LUEG Solutions GmbH gehören (§ 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG).

 

Bochum, 27. Juni 2022

Fahrzeug-Werke LUEG AG

Der Vorstand

 

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