nanoSaar AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

nanoSaar AG

Starnberg

Amtsgericht München, HRB 205450

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch,

14. Oktober 2015, um 9.00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft, Würmstraße 4, 82319 Starnberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 ein.

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der nanoSaar AG bereits gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BWT Bayerische Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen, die am Tag der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind, berechtigt.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der nanoSaar AG sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Stimmrechtsvollmacht

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Vollmachten zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung können schriftlich oder auch durch Telefax erteilt werden. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

 

München, im September 2015

Der Vorstand

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