Aifotec AG
Jena
WKN: 635087
ISIN: DE0006350879
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 28. April 2017 um 13.00 Uhr, im Hotel & Bowling Jembo-Park (Rudolstädter Straße 93, 07745 Jena) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aifotec AG ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herpfer Straße 40, 98617 Meiningen) eingesehen werden. Sie werden an die Aktionäre auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 bereits festgestellt hat, ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz, bezogen auf den Beginn des 07. April 2017 nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anmeldebesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. April 2017, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Aifotec AG |
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare für Eintrittskartenbestellungen ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden, das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
III. Gegenanträge
Eventuelle Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Aifotec AG |
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden nur solche ordnungsgemäßen Gegenanträge von Aktionären bearbeiten, die bis spätestens zum Ablauf des 13. April 2017 unter der vorstehend genannten Adresse eingehen. Diese werden wir im Internet unter www.aifotec.com und <www.aifotec.com> zugänglich machen, § 126 AktG bleibt unberührt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.
Jena, im März 2017
Aifotec AG
Der Vorstand