igr AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
igr Aktiengesellschaft
Rockenhausen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 19. Ordentlichen Hauptversammlung 16.04.2019

igr AG

Rockenhausen

ISIN DE0005492003

Einladung zur 19. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet am

Montag, dem 13. Mai 2019, um 12:00 Uhr

im Bürogebäude der

igr AG
Albert-Einstein-Ring 1
14532 Kleinmachnow

statt.

Tagesordnung:

1.

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die igr AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Aufsichtsrat und Vorstand haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) der Hauptversammlung zu überlassen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates in der vorliegenden Version festzustellen.

Jahresabschluss per 31.12.2018, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 283.503,90 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Reichskanzler-Müller-Straße 25, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft zu ändern und die vorliegende Version zu genehmigen.

7.

Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Form der Gesellschaft zu ändern und in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln.

8.

Übernahme sämtlicher Aktien der Gesellschaft durch die Hauptaktionärin

Aufsichtsrat und Vorstand informieren die Aktionäre über die Absicht der Hauptaktionärin, in Anwendung von § 327a AktG sämtliche Aktien der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu übernehmen.

9.

Sonstiges

Teilnahmeberechtigung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der igr AG berechtigt. Aktionär ist, wer im Aktienbuch der igr AG eingetragen ist. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Von diesen Aktien sind zurzeit lediglich 1.753.084 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 146.916 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, müssen sich die Aktionäre bis spätestens 02.05.2019 bei der Gesellschaft (igr AG) ausschließlich mit dem beiliegenden Formular zur Hauptversammlung anmelden.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

 

Rockenhausen, im April 2019

Für den Vorstand

H. Bruch                U. Franzreb                B. Piechottka

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