Aktiengesellschaft Bad Neuenahr – Einladung zur Hauptversammlung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

WKN 501730
ISIN DE0005017305

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Der Vorstand lädt die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

am Dienstag, dem 27. Oktober 2015, um 9.00 Uhr

im Kurhaus Bad Neuenahr, Kurgartenstraße 1, Bad Neuenahr-Ahrweiler, stattfindenden
HAUPTVERSAMMLUNG der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des vorläufigen Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie erläuternder Bericht des Vorstands

2.

Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Die vom Vorstand aufgestellte Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2014 weist einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr aus. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, diesen Verlust der Hauptversammlung anzuzeigen. In den Vorjahren hat die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr im operativen Bereich ebenfalls Verluste erzielt. Deshalb wurde ein Restrukturierungskonzept erarbeitet und es wurde damit begonnen, das Restrukturierungskonzept umzusetzen.

3.

Bericht über das Insolvenzverfahren

4.

Satzungsänderung § 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1)

Gegenstand des Unternehmens sind

1.1 die Erbringung und Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft, insbesondere der Pflege, des seniorengerechten Wohnens sowie der Telemedizin;

1.2 die Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien sowie das Energiemanagement.

5.

Satzungsänderung § 5 Aktien

In § 10 Abs. 5 AktG ist die Möglichkeit vorgesehen, den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen oder einzuschränken. Die übliche und gängige Form der Verbriefung ist die Girosammelverwahrung, welche die Grundlage für den Effektengiroverkehr darstellt. Bei der Girosammelverwahrung müssen zur Übertragung der verbrieften Rechte die Stücke nicht mehr bewegt werden, sondern werden durch eine Umbuchung bei der Wertpapiersammelbank übertragen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 der Satzung um folgenden Absatz 3 zu ergänzen:

(3)

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist ausgeschlossen.

6.

Satzungsänderung § 10 (1) Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern Christoph Reinicke und Gerd Zimmermann für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

9.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Dr. Fritz Kesel & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist es erforderlich, dass sich die Aktionäre rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind; d. h. bis spätestens 20. Oktober 2015, 24:00 Uhr. Diese Frist ist auch für Umschreibungen im Aktienregister maßgeblich, Telefon 0 26 41 / 801-115 (Mo – Fr von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr), per Fax 0 26 41 / 801-119 oder per E-Mail Gabi.Krause@AG-Bad-Neuenahr.de.

Die Eintrittskarte wird auf Ihren Namen ausgestellt und Ihnen zugeschickt bzw. am Eingang vor dem Versammlungsraum für Sie bereit gehalten.

Nach dem 20. Oktober 2015 eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich von einer anderen Person oder durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung vertreten lassen. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Die Vollmachtserteilung ist aus rechtlichen Gründen ausschließlich im schriftlichen Original zulässig. Per Fax übermittelte Vollmachten sind nicht ausreichend. Ebenfalls auf Grund gesetzlicher Vorschriften muss bei gemeinschaftlich Berechtigten die Vollmacht von allen Beteiligten (z. B. Ehegatten) erteilt werden.

Die Vollmacht können Sie mit der Anmeldung zur Hauptversammlung übermitteln. Sie ist spätestens am Eingang vor dem Versammlungsraum vorzulegen.

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 9. September 2015

Der Vorstand

Christoph Reinicke

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