Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG – Erwerb eigener Aktien

Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG

Berlin

ISIN: DE0005659700

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG hat am 03.06.2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 02. Juni 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen werden.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Nähere Bestimmungen können dem Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG entnommen werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf die beim Handelsregister eingereichte notarielle Sitzungsniederschrift verwiesen.

 

Berlin, im September 2015

Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG

Der Vorstand

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