Savills Fund Management Holding AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Savills Fund Management Holding AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main und die Skandinaviska Enskilda Banken AB (SEB AB) mit Sitz in Stockholm, Schweden haben uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG Folgendes mitgeteilt:

1.

Der SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main gehört nicht länger eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Stimm- und Kapitalmehrheit) an unserer Gesellschaft.

2.

Der SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main gehört nicht länger unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft.

3.

Der SEB AB mit Sitz in Stockholm, Schweden gehört nicht länger mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Stimm- und Kapitalmehrheit) an unserer Gesellschaft kraft Zurechnung derjenigen Anteile gemäß § 16 Abs. 4 AktG, die unmittelbar der SEB AG gehörten.

4.

Der SEB AB mit Sitz in Stockholm, Schweden gehört nicht länger mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft kraft Zurechnung derjenigen Anteile gemäß § 16 Abs. 4 AktG, die unmittelbar der SEB AG gehörten.

 

Frankfurt am Main, im September 2015

Savills Fund Management Holding AG

Der Vorstand

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