Savills Fund Management Holding AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main und die Skandinaviska Enskilda Banken AB (SEB AB) mit Sitz in Stockholm, Schweden haben uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG Folgendes mitgeteilt:
1. |
Der SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main gehört nicht länger eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Stimm- und Kapitalmehrheit) an unserer Gesellschaft. |
2. |
Der SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main gehört nicht länger unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft. |
3. |
Der SEB AB mit Sitz in Stockholm, Schweden gehört nicht länger mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Stimm- und Kapitalmehrheit) an unserer Gesellschaft kraft Zurechnung derjenigen Anteile gemäß § 16 Abs. 4 AktG, die unmittelbar der SEB AG gehörten. |
4. |
Der SEB AB mit Sitz in Stockholm, Schweden gehört nicht länger mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft kraft Zurechnung derjenigen Anteile gemäß § 16 Abs. 4 AktG, die unmittelbar der SEB AG gehörten. |
Frankfurt am Main, im September 2015
Savills Fund Management Holding AG
Der Vorstand