Delta Lloyd Pensionskasse Aktiengesellschaft – Beteiligung

Delta Lloyd Pensionskasse AG

Wiesbaden

HRB 20747

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Athene Holding Ltd. mit Sitz in Pembroke, HM08 Bermuda, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung derjenigen Anteile, die unmittelbar der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2.

Die AGER Bermuda Holding Ltd. mit Sitz in Pembroke, HM08, Bermuda, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung derjenigen Anteile, die unmittelbar der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3.

Die Athene Deutschland Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wiesbaden, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung derjenigen Anteile, die unmittelbar der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4.

Die Athene Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung derjenigen Anteile, die unmittelbar der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

5.

Die Blitz 14-164 GmbH mit Sitz in Wiesbaden, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung derjenigen Anteile, die unmittelbar der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

 

Wiesbaden, im Oktober 2015

Delta Lloyd Pensionskasse AG

Der Vorstand

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