NanoFocus AG – Festlegung des Bezugspreises

NanoFocus AG

Oberhausen

Aktie
ISIN DE0005400667 / WKN 540 066

sowie

5,00 % Wandelschuldverschreibung 2014/2019
ISIN DE000A1YC228 / WKN A1Y C22

– ISIN Code ISIN DE000A1615J2 / WKN A16 15J (Bezugsrechte) –

Festlegung des Bezugspreises

Wir beziehen uns auf das am 25. September 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot zum Bezug der aus der vom Vorstand am 23. September 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus genehmigtem Kapital stammenden neuen Aktien.

Der Vorstand der NanoFocus AG („Gesellschaft“) hat am 23. September 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Satzung der Gesellschaft, das am 19. August 2015 im Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen wurde (Genehmigtes Kapital 2015), zu nutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 3.300.000,00 um bis zu EUR 900.000,00 auf bis zu EUR 4.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben.

Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises hat der Vorstand der Gesellschaft am 7. Oktober 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag den Bezugspreis je Neue Aktie auf

EUR 3,00

festgelegt.

Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 12. Oktober 2015, 16:00 Uhr.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen zu keinem Zeitpunkt in die/den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act unterfällt, wenn jeweils sämtliche anwendbaren Wertpapiergesetze des betroffenen Staates der Vereinigten Staaten von Amerika eingehalten werden.

 

Oberhausen, am 7. Oktober 2015

NanoFocus AG

Der Vorstand

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