PRIMAG AG – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

PRIMAG AG

Düsseldorf

WKN: 587 032
ISIN: DE 000 587 032 3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 26.11.2015

um 11.00 Uhr

im Steigenberger Parkhotel, Königsallee 1a, 40212 Düsseldorf,
stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft

herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PRIMAG AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von EUR 941.373,27 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden alleinigen Vorstand Gerd Esser für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.

6.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 26. November 2015, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Friedemann Bruhn, Rechtsanwalt und Partner der Bruhn & Lehne GbR, wohnhaft in Düsseldorf,

b)

Herrn Christoph Freichel, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sowie Steuerberater und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Merzig, sowie

c)

Herrn Dipl.-Finanzwirt Dieter Dunkerbeck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorstand der DWP – Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wohnhaft in Düsseldorf,

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor,

d)

Herrn Alessio Rossi, Rechtsanwalt und Partner der ALEGIS Rossi & Partner Rechtsanwaltspartnerschaft sowie Steuerberater und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Merzig, als Ersatzmitglied zu wählen.

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.

Die Amtszeit von einem in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglied endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des letzteren abgelaufen wäre.

Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. November 2015, 24:00 Uhr, unter den nachstehenden Kontaktdaten anmelden; maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung:

PRIMAG AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Nach § 17 Abs. 2 der Satzung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 05. November 2015, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft an die o.g. Kontaktdaten bis spätestens zum Ablauf des 19. November 2015, 24:00 Uhr, zugehen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird.

Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. November 2015 bei der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein:

PRIMAG AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

PRIMAG AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 298
E-Mail: gegenantraege@hce.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.primag.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Düsseldorf, im Oktober 2015

PRIMAG AG

Der Vorstand

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