DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Genehmigtes Kapital II/2015 – Bedingtes Kapital III/2015

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A0XFSF0

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Genehmigtes Kapital II/2015

Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 28. August 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 13.675.702,00 durch Ausgabe von insgesamt 13.675.702 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2015).

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen.

Zeitgleich mit der Schaffung des vorstehend beschriebenen Genehmigten Kapitals II/2015 wurde das verbliebene Genehmigte Kapital I/2015, das zuletzt (nach teilweiser Ausnutzung) noch EUR 2.785.037,00 betragen hatte, aufgehoben.

Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger am 21. Juli 2015 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 25. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 89041) eingetragen.

Bedingtes Kapital III/2015

Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 28. August 2015 ferner unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.919.447,00, eingeteilt in bis zu 3.919.447 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital III/2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die (i) aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. Oktober 2013 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder (ii) aufgrund der in der ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften begeben wurden oder noch werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des jeweiligen Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten von diesen Rechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Haupt-versammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger am 21. Juli 2015 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 25. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 89041) eingetragen.

 

Frankfurt am Main, den 20. Oktober 2015

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Der Vorstand

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