Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain – außerordentliche Hauptversammlung

Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain

Frankfurt am Main

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, den 29. Januar 2016, um 19.00 Uhr, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung in den Zukunftspavillon am Rossmarkt/Goetheplatz (2 Minuten zu Fuß von der Hauptwache) ein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mitteilen würden, ob Sie teilnehmen können oder verhindert sind.

Für den Fall Ihrer Verhinderung bitten wir Sie eindringlich, eine Vollmacht zu unterschreiben und uns schnellstmöglich im Original zu übersenden. Unser Aktionär Bernd von Lochow hat sich bereit erklärt, die Vollmacht ausschließlich in Ihrem Sinne auszuüben.
Tagesordnung

1.

Erhöhung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 487.000,00 EUR um bis zu 213.000,00 EUR auf bis zu 700.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 426 neuen Aktien mit einem Nennbetrag von 500,00 EUR mit einem Aufschlag (Agio) von 10% wie folgt zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von derzeit 487.000,00 EUR um bis zu 213.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 426 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von 500,00 EUR (jeweils eine „Neue Aktie“ und zusammen die „Neuen Aktien„) auf bis zu 700.000,00 EUR erhöht (die „Kapitalerhöhung 1/2016„).

b)

Die Neuen Aktien werden mit einem Agio in Höhe von zehn (10) Prozent ihres Nennbetrages ausgegeben; der Ausgabebetrag je Neuer Aktie beträgt demnach 550,00 EUR (der „Ausgabebetrag„). Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung 1/2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird, gewinnberechtigt.

c)

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag zunächst den bisherigen Aktionären zum Bezug angeboten. Die bisherigen Aktionäre können dieses Bezugsangebot nur binnen einer Frist von zwei (2) Wochen nach seiner Bekanntgabe annehmen (die „Bezugsfrist„).

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen bisherige Aktionäre (über ihr Bezugsrecht hinaus) und Dritte die nach Ablauf der Bezugfrist nicht gezeichneten Neuen Aktien mindestens zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

e)

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung 1/2016 wird ungültig, wenn bis zum Ablauf des 29. Juli 2016 nicht mindestens 100 Neue Aktien gezeichnet und nicht mindestens ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 100 x 550 EUR erzielt worden ist.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung 1/2016 zu ändern.

2.

Schaffung genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Schaffung genehmigten Kapitals wie folgt zu beschließen:

Der bisher nicht belegte § 5 der Satzung der Gesellschaft erhält zur Schaffung genehmigten Kapitals folgenden neuen Wortlaut:

㤠5 Genehmigtes Kapital

1.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 213.000,00 EUR, zu erhöhen.

2.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats

a)

kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen,

b)

legt der Vorstand den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen,

c)

legt der Vorstand den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe fest.

3.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

 

Frankfurt am Main, 20. Dezember 2015

Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain

Der Vorstand

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